BGH: Grundlagen-Entscheidung zum Impressum auf Webseiten

Interessante Frage,

das Impressum der beworbenen Seite erreicht man ja mit wenigen Klicks, mail bestätigen und dann Impressum. Im Gegenzug müsste dazu stehen, dass mailanbieter keine Seiten ohne Impressum verschicken dürfen? Es gibt mailtauscher, die machen das so.

Es gibt auch ein oder zwei Paidmailer, die ihr Impressum in der Paidmail angeben.

Wie das wirklich gemeint ist, weiß ich auch nicht. Aber wenn das so ist würde ich Paidmailer empfehlen, ihr Impressum in den mails anzufügen.
 
Interessante Frage,

das Impressum der beworbenen Seite erreicht man ja mit wenigen Klicks, mail bestätigen und dann Impressum. Im Gegenzug müsste dazu stehen, dass mailanbieter keine Seiten ohne Impressum verschicken dürfen? Es gibt mailtauscher, die machen das so.


eben

entweder beim Bestätigen ein Link zum Impressum in den Header der Bestätigungsseite
oder unter die Mail einen Link setzen

würde ja nach dem Urteil von damals ausreichen

gefunden habe ich dazu auch nichts
wäre aber interessant, weil ich demnächst für meinen Shop und meinen ebay-Shop Mails versenden will ...

naja, ich setze einfach, weil es ja zusätzliche Werbung dann ist, die Adresse vom Laden drunter .. sollte wohl reichen
 
Ich glaube, ein EU-Gesetz ist bisher nur angedacht.

Witzig ist aber, dass z.B. die Wettbewerbszentrale schon mal Abmahnungen in andere Länder schickt. Sogar in die Schweiz, das mögen die überhaupt nicht. Mal nach suchen. ;)

Im Zweifel, wie gesagt, immer das eigene Impressum drunterschreiben, das Impressum der beworbene Seite wäre wohl technisch nicht so einfach zu realisieren.

Ich habe jetzt auch mal gesucht, aber auch nichts dazu gefunden. Das Eingangsbeispiel ist wohl auch nicht 1:1 auf alle Dienste umzusetzen.

@fritzii, kannst du eine Quelle nennen?
 
@fritzii, kannst du eine Quelle nennen?

mein zitat habe ich aus diesem artikel https://www.marketing-boerse.de/News/details/Gilt-die-Impressumspflicht-auch-fuer-Newsletter/5132


der grund für meine frage war folgender:

am montag flatterte einem bekannten von mir eine abmahnung ins haus wegen fehlendem impressum in einer werbemails.
der bekannte betreibt eine forencommunity, nix besonderes, sowas wie knuddels nur viel kleiner und eigentlich völlig unineteressant. er hat etwa 800 mitglieder und versandte am 12.02. einen von einem sponsor in auftrag gegebenen newsletter an alle mitglieder die dem empfang solcher newsletter zugestimmt haben (double opt in verfahren und co).
in seinem newsletter sind sämtliche seiner kontaktdaten, ergo ein impressum SEINER website. er fungiert quasi als "herausgeber" einer werbeanzeige und in der abmahnung stand, dass der verantwortliche für die werbeanzeige namentlich nicht genannt wird und eine sofortige kontaktaufnahme zum werbenden damit nicht möglich sei. man müße erst die website aufrufen und nach dem impressum suchen ... etc. pp.

abmahnkosten: 875,- euro ..

mehr weiß ich im moment selber nicht, will aber nicht warten bis mir selbst so eine abmahnung einfliegt.

:-?
 
Hm,

wegen der Abmahnung würde ich mir pers. überlegen, ob ich Anzeige erstatten würde. :evil:

Abmahnungen dürfen Mitbewerber, Anwälte, die Wettbewerbszentrale und Verbraucherschutzzentralen verschicken.

Auch hierbei darf nie ein finanzieller Eigennutz im Vordergrund stehen. Eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale kostet ~ 150 Eur.
 
mein zitat habe ich aus diesem artikel https://www.marketing-boerse.de/News/details/Gilt-die-Impressumspflicht-auch-fuer-Newsletter/5132


der grund für meine frage war folgender:

am montag flatterte einem bekannten von mir eine abmahnung ins haus wegen fehlendem impressum in einer werbemails.
der bekannte betreibt eine forencommunity, nix besonderes, sowas wie knuddels nur viel kleiner und eigentlich völlig unineteressant. er hat etwa 800 mitglieder und versandte am 12.02. einen von einem sponsor in auftrag gegebenen newsletter an alle mitglieder die dem empfang solcher newsletter zugestimmt haben (double opt in verfahren und co).
in seinem newsletter sind sämtliche seiner kontaktdaten, ergo ein impressum SEINER website. er fungiert quasi als "herausgeber" einer werbeanzeige und in der abmahnung stand, dass der verantwortliche für die werbeanzeige namentlich nicht genannt wird und eine sofortige kontaktaufnahme zum werbenden damit nicht möglich sei. man müße erst die website aufrufen und nach dem impressum suchen ... etc. pp.

abmahnkosten: 875,- euro ..

mehr weiß ich im moment selber nicht, will aber nicht warten bis mir selbst so eine abmahnung einfliegt.

:-?


Der Verantwortliche für den Newsletter und damit auch der Werbeanzeige ist er und wenn er seine Daten drinn hat isses ok. Kann man auch ganz einfach nachvollziehen bei den großen Newsletterversendern. Wenn die für Quelle Otto oder Hans Mayer aus Köln werben steht immer das Impressum des Newsletteranbieters in der Mail.

Das ganze hört sich für mich so, als wenn wieder mal jemand ein paar schnelle Euro machen will.
 
Hm,

wegen der Abmahnung würde ich mir pers. überlegen, ob ich Anzeige erstatten würde. :evil:

Abmahnungen dürfen Mitbewerber, Anwälte, die Wettbewerbszentrale und Verbraucherschutzzentralen verschicken.

Auch hierbei darf nie ein finanzieller Eigennutz im Vordergrund stehen. Eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale kostet ~ 150 Eur.
der posten des anwalts war der niedrigste, ich glaube 105,- euro.

werbung war für nen o-shop der "verbrauchsmaterialien für kommunikationsgeräte" (lt. abmahnung) verkauft und abmahnen tut ein mitstreiter od. konkurrent.
dieser rügt insbesondere keine kontaktmöglichkeit zum urheber und verantwortlichen des werbetextes zu haben. es geht da wohl um irgendwas wettbewerbsrechtliches... das ist aber für mich uninteressant, mich interessiert nur ob ich das impresssum der beworbenen website unter den werbetext bzw. vor den bestätigungslink hinzufügen muss.

mein bekannter bekam die abmahnung wegen fehlendem impressum des "urhebers der werbeanzeige" es sei als "nötigung" anzusehen, dass man erst die website aufsuchen müsse um zu erfahren wer für diese werbeanzeige verantwortlich ist... ich kanns nur ungefähr wiedergeben da ich den schrieb nicht vorliegen habe.

vergleichbar, so sagt der anwalt des bekannten, sei das mit werbung im fernsehen, man weiß, wenn man den spot sieht, welche firma die werbung schaltet... oder so ähnlich hat er das zumindest gesagt.
wobei man da ja auch erst das waschmittel in die hand nehmen muss um die anschrift des herstellers zu sehen :roll:

ich pers. glaube ja, dass da mal wieder ein haufen leute langeweile haben, aber ich wollte lieber nachgefragt haben.
 
Der Verantwortliche für den Newsletter und damit auch der Werbeanzeige ist er und wenn er seine Daten drinn hat isses ok. Kann man auch ganz einfach nachvollziehen bei den großen Newsletterversendern. Wenn die für Quelle Otto oder Hans Mayer aus Köln werben steht immer das Impressum des Newsletteranbieters in der Mail.

Das ganze hört sich für mich so, als wenn wieder mal jemand ein paar schnelle Euro machen will.

ja letzteres hatte ich auch im sinn...

der verantwortliche für den newsletter ist klar, es geht dem abmahner aber um den verantworlichen für den werbetext, den bekam ja der newsletterversender zur verfügung gestellt, verstehste? den werbetext hat er ja nicht formuliert.

überleg mal, du buchst WML-mails, da ist der werbetext auch vorgegeben und oft steht da bei "werbetext muss unverändert übernommen werden" o.ä.

dann hast zwar DU die werbemail versendet bist aber für den inhalt des werbetextes nicht verantwortlich und der haftungsausschluß, den viele auf der website haben "wir sind für die inhalte der verlinkten websites nicht verantwortlich" oder wir haften nicht für falsche angaben in werbemails und was da noch so für schnickschnack im haftungsausschluß steht ist für die mülltonne wenn die seiten illegale inhalte, kinderpornografische oder rassistische inhalte aufweisen, da gabs auch mind. ein urteil zu "man kann sich nicht pauschal von jeder haftung befreien". DU musst werbeanzeigen prüfen, wenn du aber nicht gerade die gesetze frühstückst wirst DU nicht wissen ob ein werbetext gegen irgendwelche wettberwerbsrechtlichen gesetze verstößt oder nicht.
(wär ja auch noch schöner, wenn ich sowas alles weiß betreibe ich sicherlich keinen paidmailer ;)
 
der verantwortliche für den newsletter ist klar, es geht dem abmahner aber um den verantworlichen für den werbetext, den bekam ja der newsletterversender zur verfügung gestellt, verstehste? den werbetext hat er ja nicht formuliert.


Wer den Werbetext formuliert ? Was will er den Abmahnen da ?

der Versender des Newsletters ist gleichzeitig der Verantwortliche für den Inhalt.
Also ist seine Benutzerkennung ausschlaggebend.

Aber ich verstehe jetzt was du meinst. Die Abmahnung bezieht sich nicht auf die Kennung sondern auf den Inhalt des Textes. Das ist natürlich übel dann... Auf jedenfall trägt er die Verantwortung dafür. Mindestens als "Mitstörer"
 
Da müssen wir aber unterscheiden, sind es doch zwei Gesetze.

Inhaltlich wirst du dich als Versender nie "voll und ganz distanzieren" können. Das ist nämlich auch ne Gefahr für alle Mailausch- und Paid4 Versender.

Darüber muss man auch nicht diskutieren, dass haben genug Gerichte festgestellt.

Die Frage war aber doch, ob man auch sein eigenes oder das fremde Impressum in den "NL" stellen muss? Oder ist da etwas an mir vorbeigegangen?
 
Die Frage war aber doch, ob man auch sein eigenes oder das fremde Impressum in den "NL" stellen muss? Oder ist da etwas an mir vorbeigegangen?


ja genau, ich will wissen:

muss ICH das impressum der beworbenen website bzw. einen link auf das impressum im werbetext mitsenden?
mir geht es schon um "haftungsausschluss" weil ich damit ja direkt einen verantwortlichen nenne.

ja mein eigenes muss ich mitsenden und nicht nur ich, jeder mailtauscher und paidmailer muß das. lt. des anwaltes muss sogar ein link in die mail mit dem man sich von den mails per "one-click" befreien kann ... ich spiele echt mit dem gedanken die mailer dicht zu machen :(
 
Da müssen wir aber unterscheiden, sind es doch zwei Gesetze.

Inhaltlich wirst du dich als Versender nie "voll und ganz distanzieren" können. Das ist nämlich auch ne Gefahr für alle Mailausch- und Paid4 Versender.

Darüber muss man auch nicht diskutieren, dass haben genug Gerichte festgestellt.

Die Frage war aber doch, ob man auch sein eigenes oder das fremde Impressum in den "NL" stellen muss? Oder ist da etwas an mir vorbeigegangen?

Nee ist nicht an mir vorbei gegangen. SAein eigenes denke ich. Zumindest hab ich noch nie nen Newsletter gesehen, der von Pointmail oder was weiß ich kommt, wo Quelle beworben wird und das Impressum von Quelle drinn steht.
 
Das dumme daran ist aber, dass dies wohl noch kein Gericht entschieden hat. ;)
Jedenfalls findet sich im Netz nichts.

Es gibt wohl kaum ein Gesetz, welches so einfach formuliert ist, aber das auch so viele Abmahnungen mit sich gebracht hat. ;)

Dummerweise (manchmal auch gut) dürfen eben auch Leuts Abmahnungen schreiben. Aber ganz bestimmt kein Forum an einen Mailtauscher etc.
Das hat nämlich auch ein Gericht ganz eindeutig entschieden.

Und ne Abmahnung an sich hat ja noch nicht zu heißen, dass der andere Recht hat. ;) Gell....

Daher wie gesagt, mein Rat: Schreibt euer eigenes Impressum unter die mails, das ist technisch ruckzuck eingerichtet, einige Paidmailer machen das schon lange.
 
ja mein eigenes muss ich mitsenden und nicht nur ich, jeder mailtauscher und paidmailer muß das. lt. des anwaltes muss sogar ein link in die mail mit dem man sich von den mails per "one-click" befreien kann ... ich spiele echt mit dem gedanken die mailer dicht zu machen

Nein das muß definitiv nicht. Es muß die Abmeldung ohne Medienbruch möglich sein. Also wenn er auf die Mail antwortet, er will nicht mehr, muß er abgemeldet werden.
 
Da gibt es wohl wirklich viele Meinungen. Das mit dem "One-click-abmelden" halte ich auch für ne gute Idee.

Wir sind hier aber in einem gepinnten thread über Impressen. Von daher passt das nur bedingt.
 
achso "plus" stellt nen NEwsletter zur Verfügung, dort ist drinn vorgesehen, das du deine eigenes Impressum einträgst.....
 
Auch wenn das teilweise OT ist.

Wenn es solche Fragen gibt, macht es ja durchaus Sinn, wenn sich einige Webbis zusammenschließen und einen Anwalt befragen. Muss ja nicht jeder
für sich bezahlen.
 
Nee ist nicht an mir vorbei gegangen. SAein eigenes denke ich. Zumindest hab ich noch nie nen Newsletter gesehen, der von Pointmail oder was weiß ich kommt, wo Quelle beworben wird und das Impressum von Quelle drinn steht.

tja siehst du, möglicherweise steht das aber neuerdings im NL drin, weil so wie es aussieht ist das jetzt vorschrift, das versuche ich ja gerade herauszufinden, fastehse?:ugly: