Frage zu Grafik-Verkauf

..."Ich mein, kann ja niemand was dagegen machn, oder?"...
kann man eben doch, wenn du auf einer website deine "dienstleistung" anbietest brauchst du eine umsatzsteueridentifikationsnummer, die du auch in deinem impressum angeben musst, sonst hast du früher oder später ein schreiben von einem abmahnwütigen anwalt im briefkasten. diese nr bekommst du von deinem finanzamt, entweder einfach so, wenn deine tätigkeit unter "freiberufler" fällt oder gegen vorlage einer gewerbeanmeldung.
das ganze ist im übrigen eine selbstständige tätigkeit und somit nicht mit dem austragen von zeitungen zu vergleichen, denn die machst du als "angestellter" - wo im regelfall der arbeitgeber den steuerkram macht (wenn es da überhaupt einen gibt wegen dieser geringverdienerklausel)

eine komplette kompetente Beratung kann ich dir aber nicht geben, da solltest du schon zu einem "fachmann" gehen.
 
Wo bitte hast du denn das her??

Nach § 14 Abs. 4, Art. 2 UStG besteht für den Unternehmer die Pflicht, die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder aber die USt-ID auf seinen Rechnungen anzugeben

Und das gilt nicht nur für Auslandsgeschäfte. Jeder muss nachvollziehen können, dass du ordnungsgemäß beim Finanzamt gemeldet bist, und keine "Schwarzmarktgeschäfte" tätigst. Hast du diese Nummer nicht angegeben, kannst du sogar abgemahnt werden.
 
ok, da habe mich vertan, du hast recht, die umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst du nur für auslandsgeschäfte. wenn du keine hast, brauchst du sie auch nicht im impressum einer website anzugeben, sonst ja, nach TDG.

richtig ist, dass du aber vom finanzamt zumindest eine steuernummer brauchst, die du auf deinen rechnungen angeben musst. diese braucht und sollte man auch nicht in seinem impressum angeben (eigener datenschutz).
 
Es wurden schon Firmen angemahnt, die eben jene Angabe nicht auf ihrer Webseite angegeben hatten... Ich würde mich mal richtig professionell beraten lassen. Entweder Finanzamt oder Steuerberater. Sonst könnte es richtig teuer werden.
 
aber brauch man nicht USt-ID erst ab einen bestimmten Umsatz im Monat? :roll:

nein, das was du meinst, ist dass du erst ab einem bestimmten umsatz im monat bzw. jahr einkommenssteuern zahlen musst. ne steuernummer brauchst du auch als geringverdiener soweit ich weiß. aber ich bin auch kein finanzbeamter oder steuerberater :ugly:
 
@sharima: USt- ID und Steuernummer sind zwei komplett verschiedene Sachen. Steuernummer wird von Deinem FA erteilt, USt ID bekommst du aus Saarlouis. Und dann nicht verwechseln- Angaben auf der Rechnung und Impressum sind ebenfalls zwei interschiedliche Angaben. Letztere ist nicht pauschal zu sagen, da hierbei die Unternehmerform gilt. Einzelfirma, GbR, OhG, GmbH etc. haben alle unterschiedliche Angaben im Imrpressum zu machen.
Richtig ist: wer eine UST ID hat, der muss Sie auch im Impr. angeben.

@Thomas: Was du und Ihr hier verwechselt sind Einkommensteuer und USt.
Was ihr mit geringfügig bezeichnet hat mit der Eink.St zu tun, mit eurer Firma in diesem Sinn aber nichts.

Was ihr meint ist die Wahlmöglichkeit, beim Fa MwSt. auszuweisen oder nicht.
D.h du kannst MwSt. ausweisen auf deiner Rechnung, dann musst sie aber auch abführen. Oder du weist sie nicht aus, dann musst auch nichts abführen.Kannst sie dann aber auch nicht verrechnen.
Im zweiten Fall ist das dann "geringfügig" geht aber nur bis zu einem Umsatz oder Gewinn bis Betrag x (hab die zahlen nicht im kopf).

Alles nur meine Meinung, keine Beratung!
 
danke für deine gute und ausführliche Hilfe.

Ich glaube jetzt sind wir alle ein wenig schlauer :yes:
 
jop, stimmt schon.

Wenn man eine Ust-ID hat, muss man Sie angeben im Impressum - wenn man keine hat (weil man zB. einfach keine braucht), dann nicht.

Die "normale" Steuernummer, die man von Finanzamt bekommt, braucht und sollte man nur in Rechnungen ausweisen.

Um zum Thema zurück zu kommen:

Du musst für dein Vorhaben ein Gewerbe anmelden, beim Ordnungsamt deiner Stadt / deines Ortes.

Die Frage ist, ob sich der Aufwand in deinem Fall lohnt.

Weil du ja noch net 18 bist wäre zur "Erlaubnis" ein wohl größerer aufwand nötig.
Vielleicht solltest du warten bis du volljährig bist ;)