Frage zu Bildern von Wikipedia

Markonix

Well-known member
10 Februar 2007
224
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Hallo,

mag vielleicht eine blöde Frage sein, aber will sie mal dennoch stellen.
Darf man die Bilder, die in den Wikipedia Artikeln verwendet sind auch für eigene Websiten nutzen. Also sprich: Ich speichere das Bild uns setze es dann auf meine Seite, um vielleicht einen Text dazu oder Sonstiges besser zu erläutern.

Da steht zwar etwas von der GNU Free License, aber so sicher bin ich mir dabei irgendwie nicht.

Wer kann mir dabei weiterhelfen?

Viele Grüße,
Markonix
 
Bei jedem Bild steht die Lizenz dabei (ist nicht immer GPL soweit ich weiß).

Einfach an die entsprechende Lizenz halten.
 
Bei Wiki-Bildern wäre ich extrem vorsichtig. Nicht jeder, der ein Bild hochläd, hat die entsprechende Erlaubnis dazu, auch wenn er zehnmal "public domain" dazuschreibt.
 
Es gibt bei Wikipedia auch Bilder mit diesem Lizenzhinweis:

"Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich. "

Zumindest bei solchen Bildern solltest du keine Probleme haben ;)
 
"Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich. "


ok - dann nehm ich ein Bild von Dir, lad es bei Wikipedia hoch und schreib obigen Text dazu. Und dann ? Verwendet jemand auf Grund dessen das Bild, dann hat er trotzdem ein Problem. Und er kann sich nicht mal auf die Wkipedia berufen.
 
ok - dann nehm ich ein Bild von Dir, lad es bei Wikipedia hoch und schreib obigen Text dazu. Und dann ? Verwendet jemand auf Grund dessen das Bild, dann hat er trotzdem ein Problem. Und er kann sich nicht mal auf die Wkipedia berufen.

also eindeutiger geht doch ein Hinweis nicht mehr. Worauf kann man sich denn überhaupt noch verlassen wenn nicht auf sowas :-?
 
Worauf kann man sich denn überhaupt noch verlassen wenn nicht auf sowas

Auf Aussagen vom Urheber selbst, oder auf Aussagen, von Resellern bei denen man vertraglich abgesichert ist und es im Fall der Fälle durchreichen kann.

Letzendlich kannst du dir nicht sicher sein, wer der Verfasser ist, wo er sein Bildmaterial her hat und ob er gleichzeitig der Urheber ist.
Du kannst dir höchstens ziemlich sicher sein, dass du nen großteil aller Bider im Internet nicht so ohne weiteres verwenden darfst.
 
TeVator, du machst ein Foto von einer Coca-Cola-Dose und schreibst den obigen Text dazu, ein Property-Release hast du trotzdem noch lange nicht, d.h. wenn jemand das Bild wirklich einsetzen würde (z.B. Markonix), wäre er vor den Coca-Cola-Anwälten nicht sicher ;)
 
Hi,

Hat nicht wirklich was mit Wikipedia zu tun, passt aber vllt. in den Thread:

Wenn ich ein Screenshot von einem Spiel mache, darf ich es dann auf meiner Homepage hochladen? Zum Beispiel um einen Testbericht oder eine Anleitung auszuschmücken.
Und wie sieht das mit anderen Programmen aus?
 
ohoh, da muss ich wittis-web aber widersprechen.

Screenshots zeigen in der Regel urheberrechtlich geschütztes Material und dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden.

Die meisten Spielehersteller erlauben allerdings die Verwendung für private, nichtkommerzielle Zwecke. Einfach mal auf der Homepage des Spieleentwicklers nachschauen.
 
du verwechselst da etwas, aber ganz böse

selbst erstellte Screenshots darf ich ohne weiteres nutzen, ein Bild einer Cola-Flasche von mir gemacht, darf ich ohne weiteres nutzen

was du hier maximal meinem könntest ist die Tatsache, dass ich Material, welches vom Hersteller kommt, nutze
aber selbsterstellte Bilder, solange die Rechte dritter nicht verletzt werden (Persönlichkeitsrecht, etc) darf ich ohne weiteres nutzen
 
Ich meine aber auch im Kopf zu haben, dass z.B. Blizzard die Benutzung von Screenshots unter verwendung der Copyrights extra erlaubt. Wäre das allgemein zulässig, müsste es ja nicht extra erwähnt werden.
Der Wortlaut war irgendwas mit: Von der Software produzierte Sounds, Bilder und Codes...
finds gerade nicht.
Allerdings würden sich die Spieleschmieden wohl ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie die Benutzung verbieten würden, da Screenshots, Gameplayvideos etc. wohl die effektivste Werbung is, wenn man sich nicht Gigabyte große Demos saugen will.
 
Leute, wenn es verboten wäre, dann würde ich hier täglich Abmahnungen bekommen, zudem würden dann x-tausend ebay-Nutzer Abmahnungen bekommen, sämtliche Videospielmagazine, etc...

schaut mal ins Urheberrecht, da gibt es massig Paragraphen zu den Themen Fremdmaterial mit eingeräumten Nutzungsrechten, eigene Bilder, etc ...
 
Was ich daran nur nicht glauben kann witti ist, das ich ja nun nicht einen Screenshot eines Bildes auf pixelio oder so machen kann und das dann uneingeschränkt benutzen kann (oder etwa doch?! (dann aber mit mit Rechtstextbeleg) ;)

Also ich wäre mit Screenshots vorsichtig ;)

MfG
DeadMansHorror

P.S.: Witti... fast jede zweite Seite ist abmahnwürdig... wird jede zweite Seite abgemahnt?
 
Bei screenshot meinte ich jetzt z.B. einen shot von einem Computerspiel, den ich im laufenden Spiel z.B. durch Druck auf die "Druck"-Taste o.ä. erzeuge. Die durch das Computerspiel erzeugte Grafik unterliegt dem Urheberrecht und ich darf sie nicht so ohne weiteres auf der eigenen Homepage veröffentlichen, selbst wenn der screenshot selbstgemacht ist.


Traurige Berühmtheit hat ja die Abmahnwelle bezüglich der Stadtplan-Ausschnitte erlangt, die ja auch oft mittels screenshot erstellt wurden.


Aussagen von Rechtsanwälten zum Thema:
- screenshot einer fremden Homepage auf der eigenen Seite einbinden:

Für problematisch erachte ich allenfalls die Einbindung der fremden Website als Screenshot in Ihre Seite. Denn die Website (Grafik und Layout) dürfte ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, über dessen Verwertung nur der Urheber, also der Seitenautor entscheiden darf.

- screenshot eines Filmes auf der eigenen Seite einbinden:

Hinsichtlich der Screenshots dürfte es problematisch sein, diese abzubilden, da dem Filmproduzenten an den Bildern, ähnlich einer Fotografie, ein Urheberrecht zusteht. Auch wäre es bereits fraglich, ob Sie ein eigenes Werk schaffen würden, alleine durch die Betätigung einer Tastenkombination.

( beide Zitate stammen von https://www.frag-einen-anwalt.de )


Ich meine aber auch im Kopf zu haben, dass z.B. Blizzard die Benutzung von Screenshots unter verwendung der Copyrights extra erlaubt.


Du meinst: https://eu.blizzard.com/de/legalfaq.html
 
also, es gibt, gerade per Google auch gefunden, massig Urteile dazu

wenn das Bild als Beleg dient, zB in einem Bericht über das Spiel XYZ, fällt es unter den Paragraphen des Zitats und darf genutzt werden, auch ohne explizite Zustimmung des Herstellers

wenn ich also ein Bericht über das Spiel Klamm mache, und Screenshots aus dem Spiel Klamm nutze (selbsterstellt) unterliegt das Recht am Bild mir, das Urheberprinzip obliegt Klamm und die Veröffentlichung darf von mir ohne Zustimmung getätigt werden

so der BGH

EDIT:
Stadtplanausschnitte:
dort liegt es ähnlich:
mache ich einen Bericht über diese Seite, darf ich Screenshots nutzen, ich darf aber eben nicht den Screenshot nutzen, um damit zB eine Anfahrtsbeschreibung zu meinem Laden zu geben