Xbox 360 Support

Benutzer-42

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20 April 2006
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oder auch Xbox 360 KEIN Support

Microsoft und der Support (oder Microsoft und kein Support?)

Es begab sich, dass man mal eine gebrauchte Xbox 360 gekauft hat, auf einem Flohmarkt, von einem leider unbekannten Verkäufer.

Es begab sich ebenfalls, dass diese 360 ab und an mal einen Ring of Death durchblicken lässt.

Also was macht man?

Richtig, man wählt die überrall erhältliche Hotlinenummer des 360-Support.

Dort wird dann die Seriennummer abgefragt, wie halt üblich, und einem freundlich und bestimmt gesagt, dass es erfreulich sei, weil das Gerät ja noch gut ein Jahr GARANTIE (Garantie als genauer Wortlaut des Hotliners) habe.
Wir mögen doch unsere Daten zum Abgleich nennen.
Ok, Daten angegeben, wieder freundlich, diesmal aber ablehnend, dass es dem Herrn doch sehr leid täte, die Konsole sei auf jemanden anders registriert, wir haben keinen Anspruch auf die Garantie.

Ok, vielleicht mag er Recht haben, auch wenn ich es in meinem kaufmännischen Teil der Meisterausbildung mal anders gelernt habe, also Anfrage an Verbraucherschutz und unsere Anwältin (gut, wenn die im Bekanntenkreis sitzt).
Beiderseitige Antworten standen aber komischerweise entgegen dem, was MS als ihre Regularien ausgibt, da das Gesetz die Garantie / Gewähr ans Gerät bindet, nicht an den Eigentümer.

Mit dieser Info eine eMail an den Hauptsupport von MS direkt, Antwort war, dass es sich da um einen Fehler gehandelt haben müsse, die vom Support haben sich da wohl vertan und wir sollen den Support nochmals anrufen.

Auch dieses wurde erledigt, ein weiterer Herr des telefonischen Supports gab uns zu verstehen, dass das aber nicht sein könne, ich solle die eMail mal weiterleiten ans Supportcenter, also wurde diese weitergeleitet.

Nach einige Zeit ohne Rückinfo vom Support (man wollte sich telefonisch melden) habe ich nochmals angerufen, der Herr sei nicht im Hause.

Also ließ ich noch mal ein paar Tage ins Land streichen, wartete auf die vermeindliche Rückinfo, diese blieb wiederum (logischerweise) aus.

So ergab es sich nun, dass ich heuer nochmals anrief, eine Dame ans Rohr bekam, was dann mittlerweile in der Kette der Anrufe BearbeiterIN #5 darstellte, und schilderte den Fall, weil man keine Eintrag dazu finden könne ??

Also, Fall geschildert, auch, dass das Gerät aus dem sekundären Markt, sprich einem Flohmarkt stammte, dazu erwähnt, dass MS bereits die noch bestehende Garantie schon bestätigt hatte (nicht, dass sich da noch jemand rausredet).
Die Dame fing nun an, ihre wohl vor sich liegenden Texte nach Ausreden zu durchforsten, immer wieder der exakt selbe Wortlaut, von wegen Regularien, blabla, Datenschutz, blabla, der alte Besitzer muss umreggen.
Da wurde der Dame dann nochmals der Sachverhalt, der eigentlich dort mittlerweile in Form eines Fax, eines Briefes und einer Mail und anhand der Telefonate zur Genüge vorliegen müsste, schnell geschildert.
Wieder die Standardtexte... blablabla
Die Dame auf das in Deutschland gültige Gesetz, auf den Verbraucherschutz und unsere Anwältin (inkl Name und Ort, damit man sieht, dass es eine echte Anwältin ist) verwiesen, wieder kamen die Standardblähungen der Dame.

Als ich ihr dann nochmals direkt, bestimmt, in klarem Deutsch und auf regulärer Lautstärke die Rechtslage versucht habem deutlich zu machen, verwies Sie schnell auf einen anderen Stabdardtext ihrer Liste, der dann hieß, man solle dann direkt mit der Rechtsabteilung reden, sowas sei nicht Aufgabe des Supportes.

Eine Nachfrage, was mal so nebenbei der Datenschutz damit zu zun habe, wurde nicht beantwortet, zumal ich ja keine Daten haben wollte, sondern die Dame meine eintragen soll.

Lustig in den Reihen ihrer Standardtexte war immer wieder der Hinweis, dass nur der registrierte User die Supportleistungen in Anspruch nehmen können, damit MS so Diebstahlsdelikte ausschließen könne.
Auf Nachfrage, ob nun die Untersagung der gesetzlichen Rechte von Seiten MS im Zusammenklang mit dieser Ansage nun eine Unterstellung zu einer Straftat darstellen sollte, hieß es nur kurz, dass es lediglich eine Mutmaßung sei, keine Unterstellung.

Auch der Hinweis, dass der Kauf durch einen beim Kauf anwesend gewesenen Bekannten in Form einer Eidesstattlichen Erklärung belegt werden könne, führte wieder zum STandardtext, dass man nur dem registrierten .... ich spare die Ausführungen hier mal aus, oben ginge es dann weiter in den Teufelskreis.

Nun warte ich mal ab, was die Rechtsabteilung dazu schreibt, ich habe der Dame mitgeteil, dass mit einem Ultimatum von 7 Tagen der Fall durch die Rechtsabteilung geklärt werden solle, andernfalls geht es weiter über den Verbraucherschutz und eventuell über die Wettbewerbszentrale.

Denn hier versucht sich MS nun den gesetzlichen Bestimmungen durcfh schwammige Ausreden zu entziehen.

Lustig auch der Einwand vom Support, dass diese Vorgehensweise doch auch im Handbuch stünde und das man da ersehen könnte, dass kein Support geleistet wird.
Hallo?
Laut dem Gesetz ist eine IM Paket befindliche Anleitung ein NICHTIGER Bestandteil eines Vetrages, denn gültig ist nur, was beim Kauf direkt ersichtlich ist, und auf der Packung findet man zu diesen Methoden KEINEN Hinweis ...
 
Ich würde mal behaupten du bist da leider auf die Kulanz von Microsoft angewissen. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers die er leider auch an bedigungen knüpfen kann. Das einzige worauf du ein Recht hast wäre die Gewährleistung, die kannst du aber nur gegenüber den Händler einfordern was auch flach fällt ohne Kaufbeleg.
 
Ich würde mal behaupten du bist da leider auf die Kulanz von Microsoft angewissen. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers die er leider auch an bedigungen knüpfen kann. Das einzige worauf du ein Recht hast wäre die Gewährleistung, die kannst du aber nur gegenüber den Händler einfordern was auch flach fällt ohne Kaufbeleg.


Garantie ist eine freiwillige Leistung, das ist korrekt, aber wird diese ausgelobt, was MS ja sogar mit Pressemeldung auf 3 Jahre tut, ist es eine verbindliche Zusage und keine Kulanzleistung mehr, und es wurde ja sogar bereits am Telefonbestätigt, deswegen hatte ich das oben auch extra hervorgehoben, dass der Support die GARANTIE bestätigt hat, nicht die Gewährleistung ..
damit haben die sich selber gehangen und müssen über den Zeitraum der entsprechenden 3 Jahre auch die Garantie gewähren, ob die es wollen oder nicht
Das hat der Verbraucherschitz auch schon bestätigt, ein solcher Fall ist da nichtmal neu
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung, das ist korrekt, aber wird diese ausgelobt, was MS ja sogar mit Pressemeldung auf 3 Jahre tut, ist es eine verbindliche Zusage und keine Kulanzleistung mehr, und es wurde ja sogar bereits am Telefonbestätigt, deswegen hatte ich das oben auch extra hervorgehoben, dass der Support die GARANTIE bestätigt hat[...]

Ja ok... das ganze ist aber irgendwo Gummi. In wie weit müssen Garantiebedigungen vor dem Kauf für den Kunden ersichtlich sein? Und ja Microsoft wirbt mit 3 Jahren Garantie, aber in der offiziellen Meldung steht das alle bishierigen Garantiebedingungen gültig bleiben... Microsoft kann ja am ende auch nix dafür das die "Presse" daraus eine pauschal Garantie von 3 Jahren macht. Wie gesagt, in meinen Augen ist das alles Gummi. Drauf anlegen würd ich mich wegen ner Xbox damit nicht. Wünsch dir drotzdem viel erfolg damit...
 
Ja ok... das ganze ist aber irgendwo Gummi. In wie weit müssen Garantiebedigungen vor dem Kauf für den Kunden ersichtlich sein? Und ja Microsoft wirbt mit 3 Jahren Garantie, aber in der offiziellen Meldung steht das alle bishierigen Garantiebedingungen gültig bleiben... Microsoft kann ja am ende auch nix dafür das die "Presse" daraus eine pauschal Garantie von 3 Jahren macht. Wie gesagt, in meinen Augen ist das alles Gummi. Drauf anlegen würd ich mich wegen ner Xbox damit nicht. Wünsch dir drotzdem viel erfolg damit...

es gilt, dass nur Bestand hat, was am Ort des Kaufes direkt und ohne Probleme einsehbar ist

in Verpackungen enthaltene Zusätze sind nicht gültig, da diese nicht einsehbar sind, es sei denn, ich reiße die Packung erst auf, was aber nicht erlaubt ist
 
es gilt, dass nur Bestand hat, was am Ort des Kaufes direkt und ohne Probleme einsehbar ist

:roll: Und war es das? Steht auf der Packung dass du 3 Jahre Grantie hast, bzw. steht überhaupt auf der Packung das du Garantie hast? Z.b. bei der WII hat man auch ein Jahr Garantie, aber auf der Packung steht rein garnix davon... wie gesagt das ganze ist Gummi, drauf anlegen würd ich mich nicht. Klar das Microsoft sich da Kundenunfreundlich verhält, aber das ist leider standard. Ist der Kunde einmal im Netz dann ist er uninteressant.
 
MS wirbt offen mit den drei Jahren

die Einschränkungen müssen aber vorab ersichtlich sein, alles, was unbekannt zum Nachteil des Kunden ist, ist nicht erlaubt, müsste sogar wettbewerbsrechtlich verboten sein
aber da wird sich der Verbraucherschutz drum kümmern, bin mal gespannt, was die erreichen ...

wie gesagt, alles zu einem vertrag nachteilige, ganz gleich welcher Art Vertrag und welcher Art Nachteil, muss VOR Vertragsschluß ersichtlich sein, ist es das nicht, gilt es als nicht vereinbart

gibt es gebügend Gesetze zu, genügend Urteile drüber

aber MS versucht sich immer wieder, auch außerhalb der Staaten mit ihren US-Paragraphen rauszureden ... und hat dafür schon öfters einen vor den Bug bekommen ...
 
nene, zitat vom MS war eine "Garantieverlängerung im Falle des RoD", keine allgemeine Garantieverlängerung. ob dabei offiziell war, dass es nur registrierte Nutzer betrifft, weiß ich nicht mehr...
Anderweitig muss man aber auch sagen, dass wenn dies bestätigen, das ganze auch durchgezogen werden kann/muss...
Wenn du schon deine Anwältin im bekanntenkries hast, warum lässt du dann sie nicht weitermachen? ;)