Benutzer-42
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- 20 April 2006
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oder auch Xbox 360 KEIN Support
Microsoft und der Support (oder Microsoft und kein Support?)
Es begab sich, dass man mal eine gebrauchte Xbox 360 gekauft hat, auf einem Flohmarkt, von einem leider unbekannten Verkäufer.
Es begab sich ebenfalls, dass diese 360 ab und an mal einen Ring of Death durchblicken lässt.
Also was macht man?
Richtig, man wählt die überrall erhältliche Hotlinenummer des 360-Support.
Dort wird dann die Seriennummer abgefragt, wie halt üblich, und einem freundlich und bestimmt gesagt, dass es erfreulich sei, weil das Gerät ja noch gut ein Jahr GARANTIE (Garantie als genauer Wortlaut des Hotliners) habe.
Wir mögen doch unsere Daten zum Abgleich nennen.
Ok, Daten angegeben, wieder freundlich, diesmal aber ablehnend, dass es dem Herrn doch sehr leid täte, die Konsole sei auf jemanden anders registriert, wir haben keinen Anspruch auf die Garantie.
Ok, vielleicht mag er Recht haben, auch wenn ich es in meinem kaufmännischen Teil der Meisterausbildung mal anders gelernt habe, also Anfrage an Verbraucherschutz und unsere Anwältin (gut, wenn die im Bekanntenkreis sitzt).
Beiderseitige Antworten standen aber komischerweise entgegen dem, was MS als ihre Regularien ausgibt, da das Gesetz die Garantie / Gewähr ans Gerät bindet, nicht an den Eigentümer.
Mit dieser Info eine eMail an den Hauptsupport von MS direkt, Antwort war, dass es sich da um einen Fehler gehandelt haben müsse, die vom Support haben sich da wohl vertan und wir sollen den Support nochmals anrufen.
Auch dieses wurde erledigt, ein weiterer Herr des telefonischen Supports gab uns zu verstehen, dass das aber nicht sein könne, ich solle die eMail mal weiterleiten ans Supportcenter, also wurde diese weitergeleitet.
Nach einige Zeit ohne Rückinfo vom Support (man wollte sich telefonisch melden) habe ich nochmals angerufen, der Herr sei nicht im Hause.
Also ließ ich noch mal ein paar Tage ins Land streichen, wartete auf die vermeindliche Rückinfo, diese blieb wiederum (logischerweise) aus.
So ergab es sich nun, dass ich heuer nochmals anrief, eine Dame ans Rohr bekam, was dann mittlerweile in der Kette der Anrufe BearbeiterIN #5 darstellte, und schilderte den Fall, weil man keine Eintrag dazu finden könne ??
Also, Fall geschildert, auch, dass das Gerät aus dem sekundären Markt, sprich einem Flohmarkt stammte, dazu erwähnt, dass MS bereits die noch bestehende Garantie schon bestätigt hatte (nicht, dass sich da noch jemand rausredet).
Die Dame fing nun an, ihre wohl vor sich liegenden Texte nach Ausreden zu durchforsten, immer wieder der exakt selbe Wortlaut, von wegen Regularien, blabla, Datenschutz, blabla, der alte Besitzer muss umreggen.
Da wurde der Dame dann nochmals der Sachverhalt, der eigentlich dort mittlerweile in Form eines Fax, eines Briefes und einer Mail und anhand der Telefonate zur Genüge vorliegen müsste, schnell geschildert.
Wieder die Standardtexte... blablabla
Die Dame auf das in Deutschland gültige Gesetz, auf den Verbraucherschutz und unsere Anwältin (inkl Name und Ort, damit man sieht, dass es eine echte Anwältin ist) verwiesen, wieder kamen die Standardblähungen der Dame.
Als ich ihr dann nochmals direkt, bestimmt, in klarem Deutsch und auf regulärer Lautstärke die Rechtslage versucht habem deutlich zu machen, verwies Sie schnell auf einen anderen Stabdardtext ihrer Liste, der dann hieß, man solle dann direkt mit der Rechtsabteilung reden, sowas sei nicht Aufgabe des Supportes.
Eine Nachfrage, was mal so nebenbei der Datenschutz damit zu zun habe, wurde nicht beantwortet, zumal ich ja keine Daten haben wollte, sondern die Dame meine eintragen soll.
Lustig in den Reihen ihrer Standardtexte war immer wieder der Hinweis, dass nur der registrierte User die Supportleistungen in Anspruch nehmen können, damit MS so Diebstahlsdelikte ausschließen könne.
Auf Nachfrage, ob nun die Untersagung der gesetzlichen Rechte von Seiten MS im Zusammenklang mit dieser Ansage nun eine Unterstellung zu einer Straftat darstellen sollte, hieß es nur kurz, dass es lediglich eine Mutmaßung sei, keine Unterstellung.
Auch der Hinweis, dass der Kauf durch einen beim Kauf anwesend gewesenen Bekannten in Form einer Eidesstattlichen Erklärung belegt werden könne, führte wieder zum STandardtext, dass man nur dem registrierten .... ich spare die Ausführungen hier mal aus, oben ginge es dann weiter in den Teufelskreis.
Nun warte ich mal ab, was die Rechtsabteilung dazu schreibt, ich habe der Dame mitgeteil, dass mit einem Ultimatum von 7 Tagen der Fall durch die Rechtsabteilung geklärt werden solle, andernfalls geht es weiter über den Verbraucherschutz und eventuell über die Wettbewerbszentrale.
Denn hier versucht sich MS nun den gesetzlichen Bestimmungen durcfh schwammige Ausreden zu entziehen.
Lustig auch der Einwand vom Support, dass diese Vorgehensweise doch auch im Handbuch stünde und das man da ersehen könnte, dass kein Support geleistet wird.
Hallo?
Laut dem Gesetz ist eine IM Paket befindliche Anleitung ein NICHTIGER Bestandteil eines Vetrages, denn gültig ist nur, was beim Kauf direkt ersichtlich ist, und auf der Packung findet man zu diesen Methoden KEINEN Hinweis ...
Microsoft und der Support (oder Microsoft und kein Support?)
Es begab sich, dass man mal eine gebrauchte Xbox 360 gekauft hat, auf einem Flohmarkt, von einem leider unbekannten Verkäufer.
Es begab sich ebenfalls, dass diese 360 ab und an mal einen Ring of Death durchblicken lässt.
Also was macht man?
Richtig, man wählt die überrall erhältliche Hotlinenummer des 360-Support.
Dort wird dann die Seriennummer abgefragt, wie halt üblich, und einem freundlich und bestimmt gesagt, dass es erfreulich sei, weil das Gerät ja noch gut ein Jahr GARANTIE (Garantie als genauer Wortlaut des Hotliners) habe.
Wir mögen doch unsere Daten zum Abgleich nennen.
Ok, Daten angegeben, wieder freundlich, diesmal aber ablehnend, dass es dem Herrn doch sehr leid täte, die Konsole sei auf jemanden anders registriert, wir haben keinen Anspruch auf die Garantie.
Ok, vielleicht mag er Recht haben, auch wenn ich es in meinem kaufmännischen Teil der Meisterausbildung mal anders gelernt habe, also Anfrage an Verbraucherschutz und unsere Anwältin (gut, wenn die im Bekanntenkreis sitzt).
Beiderseitige Antworten standen aber komischerweise entgegen dem, was MS als ihre Regularien ausgibt, da das Gesetz die Garantie / Gewähr ans Gerät bindet, nicht an den Eigentümer.
Mit dieser Info eine eMail an den Hauptsupport von MS direkt, Antwort war, dass es sich da um einen Fehler gehandelt haben müsse, die vom Support haben sich da wohl vertan und wir sollen den Support nochmals anrufen.
Auch dieses wurde erledigt, ein weiterer Herr des telefonischen Supports gab uns zu verstehen, dass das aber nicht sein könne, ich solle die eMail mal weiterleiten ans Supportcenter, also wurde diese weitergeleitet.
Nach einige Zeit ohne Rückinfo vom Support (man wollte sich telefonisch melden) habe ich nochmals angerufen, der Herr sei nicht im Hause.
Also ließ ich noch mal ein paar Tage ins Land streichen, wartete auf die vermeindliche Rückinfo, diese blieb wiederum (logischerweise) aus.
So ergab es sich nun, dass ich heuer nochmals anrief, eine Dame ans Rohr bekam, was dann mittlerweile in der Kette der Anrufe BearbeiterIN #5 darstellte, und schilderte den Fall, weil man keine Eintrag dazu finden könne ??
Also, Fall geschildert, auch, dass das Gerät aus dem sekundären Markt, sprich einem Flohmarkt stammte, dazu erwähnt, dass MS bereits die noch bestehende Garantie schon bestätigt hatte (nicht, dass sich da noch jemand rausredet).
Die Dame fing nun an, ihre wohl vor sich liegenden Texte nach Ausreden zu durchforsten, immer wieder der exakt selbe Wortlaut, von wegen Regularien, blabla, Datenschutz, blabla, der alte Besitzer muss umreggen.
Da wurde der Dame dann nochmals der Sachverhalt, der eigentlich dort mittlerweile in Form eines Fax, eines Briefes und einer Mail und anhand der Telefonate zur Genüge vorliegen müsste, schnell geschildert.
Wieder die Standardtexte... blablabla
Die Dame auf das in Deutschland gültige Gesetz, auf den Verbraucherschutz und unsere Anwältin (inkl Name und Ort, damit man sieht, dass es eine echte Anwältin ist) verwiesen, wieder kamen die Standardblähungen der Dame.
Als ich ihr dann nochmals direkt, bestimmt, in klarem Deutsch und auf regulärer Lautstärke die Rechtslage versucht habem deutlich zu machen, verwies Sie schnell auf einen anderen Stabdardtext ihrer Liste, der dann hieß, man solle dann direkt mit der Rechtsabteilung reden, sowas sei nicht Aufgabe des Supportes.
Eine Nachfrage, was mal so nebenbei der Datenschutz damit zu zun habe, wurde nicht beantwortet, zumal ich ja keine Daten haben wollte, sondern die Dame meine eintragen soll.
Lustig in den Reihen ihrer Standardtexte war immer wieder der Hinweis, dass nur der registrierte User die Supportleistungen in Anspruch nehmen können, damit MS so Diebstahlsdelikte ausschließen könne.
Auf Nachfrage, ob nun die Untersagung der gesetzlichen Rechte von Seiten MS im Zusammenklang mit dieser Ansage nun eine Unterstellung zu einer Straftat darstellen sollte, hieß es nur kurz, dass es lediglich eine Mutmaßung sei, keine Unterstellung.
Auch der Hinweis, dass der Kauf durch einen beim Kauf anwesend gewesenen Bekannten in Form einer Eidesstattlichen Erklärung belegt werden könne, führte wieder zum STandardtext, dass man nur dem registrierten .... ich spare die Ausführungen hier mal aus, oben ginge es dann weiter in den Teufelskreis.
Nun warte ich mal ab, was die Rechtsabteilung dazu schreibt, ich habe der Dame mitgeteil, dass mit einem Ultimatum von 7 Tagen der Fall durch die Rechtsabteilung geklärt werden solle, andernfalls geht es weiter über den Verbraucherschutz und eventuell über die Wettbewerbszentrale.
Denn hier versucht sich MS nun den gesetzlichen Bestimmungen durcfh schwammige Ausreden zu entziehen.
Lustig auch der Einwand vom Support, dass diese Vorgehensweise doch auch im Handbuch stünde und das man da ersehen könnte, dass kein Support geleistet wird.
Hallo?
Laut dem Gesetz ist eine IM Paket befindliche Anleitung ein NICHTIGER Bestandteil eines Vetrages, denn gültig ist nur, was beim Kauf direkt ersichtlich ist, und auf der Packung findet man zu diesen Methoden KEINEN Hinweis ...