Neues Jugendschutzgesetz und Klamm.de

Krausken

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15 Juli 2008
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Hallo,

Ich hab da bei Heise diesen Artikel entdeckt:

https://www.heise.de/newsticker/mel...-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html


Lukas: Hast du dir bereits Gedanken gemacht wie du dieses umsetzen möchtest? Ich habe bereits im Netz gelesen das so einige (Foren und Blog) Betreiber ihre Seiten schliessen wollen um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Inwieweit wird das diese Community betreffen?
 
Scheint sich noch nicht bis hierher rumgesprochen zu haben, was es mit dem neuen JMStV auf sich hat.

Die "Augsburger Allgemeine" hat in ihrer heutigen Onlineausgabe nochmal einpaar Dinge dazu ausgeführt.

https://www.augsburger-allgemeine.d..._arid,2308607_regid,2_puid,2_pageid,4290.html


Wen betrifft der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)?

Sämtliche Seitenbetreiber im Internet: Blogs, Foren, Wikis, Hobby-Seiten etc. Eine Ausnahme bilden die Internet-Angebote von Massenmedien.

Welche Altersstufen gibt es?

Grundsätzlich die, die es auch bei Filmen gibt: FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16, FSK 18. Internetseiten müssen jedoch nur gekennzeichnet werden, wenn sie Inhalte anbieten, die erst ab 16 oder 18 sind.


Wie läuft die FSK-Kennzeichnung der Internetseiten?


Der genaue Ablauf steht noch nicht fest. Der Gesetzgeber wollte sämtliche Institutionen beteiligen, die damit etwas zu tun haben. Am Freitag dieser Woche soll eine Entscheidung fallen. Wie es aussieht, müssen Seitenbetreiber selbst feststellen, ab welchem Alter ihre Seite frei sein soll. Helfen wird ein Programm, in dem dem Nutzer sehr konkrete Fragen gestellt werden zum Inhalt seiner Seite. Darauf wird automatisch eine Datei ausgespuckt, die auf die betroffene Seite gehoben werden muss.

Das hiesse wohl; grob gesagt; das Klamm.de und auch das klamm Forum FSK 18 eingestuft werden müsste. Oder soll hier jedes einzelne Posting auf seine Jugendfreiheit hin überprüft werden?
Auch wenn vielleicht doch nicht alles so heiß gegessen wird wie es gerade kocht geht doch noch eine viel grössere Angst unter den Blog und Forenbetreibern um, nämlich die vor findigen Abmahngesellen die auf jeden Fall versuchen werden Geld von Internetseitenbetreibern zu kassieren.
 
Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält
Das Ganze trifft hauptsächlich (wie vorher auch) die Erotik-Branche. Auf klamm werden ja keine der o.g. "verbotenen" Inhalte angeboten. Einen Jugendschutz-Beauftragten kann ich unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung diesbezüglich gerne stellen, hab ich kein Problem mit.

Umstritten ist die Anwendung auf Foren. Da wird jetzt quasi implizit eine Vorab-Prüfpflicht verlangt, was aber defakto nicht durchführbar ist und auch dem TMG §10 widersprechen würde. Ich glaube daher nicht, dass das Ganze so bleibt bzw. in dieser strikten Form umgesetzt wird. Seiten deshalb offline zu nehmen halte ich für total überzogen und Panikmache. :roll:
 
Nun ja, die Angst geht um, vorallem vor Abmahnungen die Anfang Januar von findigen Burschen in Anwaltsgestalt verschickt werden könnten wenn der JMStV so durchgeht.

P.S. Der Jugendschutzbeauftragte muss mit Namen ins Impressum und das darf auch nicht irgendwer sein sondern er muss die nötige Qualifikation mitbringen.

Edit: Noch ein Link zum Thema: https://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
 
Zuletzt bearbeitet:
Und hier die offizielle FAQ.
Ist also imho gar nicht so wild und betrifft nicht mehr Seiten als vorher auch.
Vor allem der Absatz über "Foren" ist interessant und bestätigt meine Vermutung.
Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?

Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
Auch eine Kernaussage
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
 
Klamm bräuchte sich wegen der Losespiele keine Gedanken machen, nur die Betreiber von Spieleseiten, die dann ja, wie auch die Tokengeräte in SPielhallen / Kiosken, erst ab 16 sein dürfen, also ihren Inhalt einer Zeitsperre oder einer Zugangssperre unterwerfen müssten.

Das ganze Thema wird eh noch lustig, ich verfolge das in vielen Foren, einige Videospielseiten wissen nun nicht, wie damit verfahren werden soll, denn ein bericht über ein ab 18 Spiel muss ja als Bericht nicht auch ab 18 sein.
Stuft man aber diesen bericht nun ab 16 ein, und ein Abmahnanwalt ist der Meinung, weil man schreibt, dass zB "Kopfschüsse und Blut" möglich sind, müsse der Bericht ab 18 eingestuft sein, droht eine Abmahnung und soger Ordnungsstrafen.

Dieser Entwurf darf so, wie er nun ist, nie druckreif werden, da er eklatante Fehler enthällt.
Schon alleine die Forderung nach technischer Lösung, und dann keine Lösung liefern können, ist lachhaft.
 
Ich halte das Schließen von Blogs wegen der neuen Gesetzeslage auch für völlig überzogen. Hätte ich eine entsprechende Webseite (die nicht 18+ ist), würde ich auf jeden Fall alles so lassen wie es ist! Und wenn man damit irgendwann vor Gericht landet....
 
Klamm bräuchte sich wegen der Losespiele keine Gedanken machen, nur die Betreiber von Spieleseiten, die dann ja, wie auch die Tokengeräte in SPielhallen / Kiosken, erst ab 16 sein dürfen, also ihren Inhalt einer Zeitsperre oder einer Zugangssperre unterwerfen müssten.

Token kosten aber Geld und muss man für Geld kaufen. Klamm Lose haben keinen Geldgegenwert und können durch Aktivität auf Klamm.de kostenlos verdient werden.

Loseregeln schrieb:
klamm-Lose (Lose) sind ein Bonussystem der Webseite www.klamm.de und haben keinen direkten Geldgegenwert. Lose können auf klamm.de weder gegen Geldeinzahlung gekauft werden, noch können Lose auf klamm.de in Geld getauscht werden. Sämtliche Lose werden als Belohnung der Aktivität in der Community kostenlos an die User ausgeschüttet.
 
So wie ich das hier lese, wird mir schlecht.

Jede Seite mit Alterseinschränkung? Oh mann... Mir fällt nixmehr ein.

Das heißt Paidmailer, Loseseiten, Blogs, Privatseiten, Hobbyprojekte, usw alle brauchen ne Alterseinstufung?

Ich will nicht wissen, wo das hinführen würde. (Ich höre besser mal auf darüber nachzudenken)
 
ganz egal wie das noch kommt, aber ich werde keinerlei Alterseinstufungen vornehmen!

Weder in bestehende Websites noch in Zukünfte!

STRIKT DAGEGEN!
 
Lustig ist nur, dass man sich selbst einstufen kann und muss, eine Kennzeichnung nach Außen ist ja nur für bestimmte Einstufungen dann anzuführen.

Wo aber ist die Grenze für welche Altersstufen zu setzen?
Wer entscheidet das?

Ich für meinen Teil richte mich an die Einstufung für Medien, sprich, ein Printmagazin aus dem Gamingbereich (also für mich gesehen) hat keine Klassifizierung, ergo benötige ich diese auch nicht.
Medieninhalte, sprich Videos und Bilder, werden mit Bedacht gesetzt, Bilder nur, soweit von den Publishern eben für Publikationen freigegebenm Videos nur von max USK 16 Spielen.
 
Hi,

hat schon irgendeiner eine Idee bzw. nachgeforscht/gefragt wie man die Slotseiten kennzeichnet und wie das ganze Funktionieren soll?

Wenn man diese ab 16 Kennzeichnung braucht kann sich doch trotzdem ein User ab 12 anmelden, komme da nicht ganz dahinter, denke das geht hier jedem so *gg*.

mfg

traxtrax