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Mal abgesehen davon, dass so etwas nicht haltbar sein wird (ein Chef kann ja auch nicht die Gehaltszahlungen verweigern, wenn der Mitarbeiter gekündigt hat), steht davon gar nichts in den AGB... Da steht lediglich "Bei einer Kündigung seitens des Betreibers aufgrund eines AGB-Verstoßes werden sämtliche Ansprüche gegenüber klamm.de hinfällig.". Aber gut zu wissen, dass entstandene Ansprüche hier rückwirkend verpuffen können
Hey Jonas01,
stehen tut es schon in den AGB, siehe §5, ob dies aber nun rechtens ist oder nicht möchte (und kann) ich nicht beurteilen.
konnte man das? hab noch nix davon gehört ...Man konnte doch früher seinen Account wieder reaktivieren. Ist das noch implementiert? Wenn ja, kann sie es doch nutzen und die Auszahlung abwarten, bevor sie endgültig ihren Account löscht. Falls die Funktion nicht mehr gegeben ist, dann hat man wohl Pech gehabt.
Man konnte doch früher seinen Account wieder reaktivieren.
Nein, muss man natürlich nicht ...ich weiss ja nicht ob man die auszahlung hier anmelden muss.