Abenteuer ebay und Klamm Lose

gelöscht wie ein paar andere weil Ratenlieferung nicht erlaubt ist, das ist keine "gültige" Auktion.
 
Also wenn ich mir diesen Text so anschaue:
Wichtig - Bitte unbedingt lesen:
Die Lose liegen in keinerlei Beteiligungen fest, durch die es zu entsprechenden Zahlungsausfällen kommen könnte, wenn die Seitenbetreiber nicht mehr auszahlen können.
Die Lose werden über diverse Seiten und Partnerprogramme wie webmasterlose, ebesucher, primusportal, paxies4webmaster usw. erwirtschaftet
sieht das so aus, als wenn derjenige, der die Lose angeboten, diese definitiv nicht in seinem Besitz hatte, sondern erst "erwirtschaftet" und dem Käufer dann davon jeden Tag 1 Mio. überweist.

Und ich würde schätzen, das man bei ebay nur Ware verkaufen darf, die man auch wirklich hat und auch auf einmal liefern kann.

Denn was würde zum Beispiel passieren, wenn die Auktion heute zuende ist und der Verkäufer sich nächste Woche beide Beine bricht ?

Grüsse
nephro
 
So meine Lieben,

hab mir gerade mal die Mühe gemacht und bei Ebay einwenig in den Grundsätzen gestöbert und habe zu einem hier diskutierten Punkt bereits folgendes gefunden:

Wer als Verkäufer Waren auf dem eBay-Marktplatz anbietet, muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Grundsätzlich gilt dies auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).

Quelle: https://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

LG

zocker.xxl
 
Ja is ja auch quatsch....Ratenzahlung.....


Hab gleich mal 3 rote bekommen, da fühlen sich die Bescheisser und feigen anonymen auf den Schlips getreten. :)
 
[...]hab mir gerade mal die Mühe gemacht und bei Ebay einwenig in den Grundsätzen gestöbert und habe zu einem hier diskutierten Punkt bereits folgendes gefunden:
[...]

da steht ja nur, dass er dazu in der Lage sein muss, oder? Ich meine ist schon ein bisschen Haarspalterei, und sicherlich eine Grauzone. Aber wenn man es richtig wörtlich nimmt, könnte man sagen, dass eine Ratenlieferung durchaus im Bereich des legalen Ebayverkaufs liegt.

Nicht dass ich das gutheißen würde, aber es scheint mir kein direkter Verstoß gegen die Ebayrichtlinien zu bestehen. Und von Klamm.de Seite erst recht nicht, da es sich ja um einen privaten Verkauf handelt, die Konditionen dürften den Admins hier ziemlich egal sein.
 
Wie sieht es denn dann aus mit z.B. Computer Spiele vorbestellen? Gibt es auch zu Haufe und da ist der Verkäufer auch nicht in der Lage die Ware sofort zu liefern.

Wer zu doof ist eine Artikelbeschreibung zu lesen der hat auf eBay nichts verloren aber die sehen ja nur das schnelle Geschäft und achten nicht auf alles... das gleiche wie mit den getarnten Free-SMS Seiten wo man dann 96 Euro oder so zahlt.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Gruß
Gremlin
 
Wie sieht es denn dann aus mit z.B. Computer Spiele vorbestellen? Gibt es auch zu Haufe und da ist der Verkäufer auch nicht in der Lage die Ware sofort zu liefern.

@Gremlin

Dies ist in den ebay-AGB als Ausnahme verankert:

Von diesem Grundsatz darf nur in den folgenden Ausnahmefällen abgewichen werden:


1. Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen (Vorbestellungen)

Der Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen sowie Münzen (ausschließlich Sonderprägungen) vor dem offiziellen Erscheinungstermin ist allgemein üblich und soll auch auf dem eBay-Marktplatz möglich sein. Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit beinhalten Artikel, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Anbietens noch nicht in seinem Besitz hat, und die er daher dem Käufer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen kann. Der Vorabverkauf dieser Artikel setzt voraus, dass ein offizieller Erscheinungstermin für die angebotenen Artikel bekannt ist.

Grüsse
nephro
 
Wer zu doof ist eine Artikelbeschreibung zu lesen der hat auf eBay nichts verloren aber die sehen ja nur das schnelle Geschäft und achten nicht auf alles... das gleiche wie mit den getarnten Free-SMS Seiten wo man dann 96 Euro oder so zahlt.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Gruß
Gremlin

Bei was auch immer, wer heute nichts mehr genau liest, ist selbst schuld. Gerade bei Auktionen; Anmeldungen; Bestellungen etc.

Wenn ich mich irgendwo anmelde, überfliege ich zumindest die AGB, denn ich möchte keinen kostenlosen Mp3 - Player für eine gratis Registrierung erhalten und dann eine hohe Rechnung im Birefkasten vorfinden :LOL:
 
Bei ebay wurde neulich ein BILD einer PS3 für 400 Euro oder so verkauft :biggrin::ugly:

aber es war auch sehr ungenau geschrieben :biggrin:

Die Masche existiert doch schon seit Jahren. Die Käufer denken, dass die ein Spiel ersteigern und irgendwo am Ende der Auktion steht ganz in klein drin, dass es sich nur um das Foto handelt und nicht um die abgebildete Ware selbst.

Dafür hagelts dann auch wieder negative Bewertungen. Kenne noch eine Masche, da werden Komplettlösungen zu Spielen zu verschiedenen Konsolen angeboten und die Käufer halten es für das Spiel selbst...

Hierbei liegt das Verschulden aber nicht bei dem Verkäufer... Manche schauen wohl nur auf die Bilder :LOL:

Was ich aber dann eine Frechheit finde, dass die Käufer dafür schlecht bewerten, obwohl alles nach Regeln ablief... :-?

LG
 
Die Masche existiert doch schon seit Jahren. Die Käufer denken, dass die ein Spiel ersteigern und irgendwo am Ende der Auktion steht ganz in klein drin, dass es sich nur um das Foto handelt und nicht um die abgebildete Ware selbst.

och so kleine ist das gar nicht geschrieben, hier steht es sogar noch dick und fett dabei und trotzdem fragt einer ob die Rechnung dabei ist
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220211715390


hier das was ich meinte https://www.spassmarktplatz.de/auktionsarchiv/290109300575/
:ugly::ugly: