Was gehört zu den Nebenkosten?

M3Y3R

Well-known member
ID: 336361
L
8 Mai 2006
1.608
60
Hallo,

ich habe mal fragen an alle Mieter oder Vermieter hier im Forum.
Mich interessiert mal, was alles so zu den Nebenkosten zählt.
Vor allem würde mich interessieren ob die folgenden Punkte ebenfalls darunter fallen:
:arrow: Heizkosten
:arrow: Strom
:arrow: Teilmöbilierung

Warum frage ich nach? Nunja, mein Vermieter behebt die noch offenen Mängel auch nach einer Fristsetzung nicht. Da ich ihm mit Mietkürzung gedroht habe und bisher nichts passiert ist, muss irgendwie die kaltmiete herausbekommen. Ich zahle für meine Wohnung leider einen Gesamtbetrag in dem Strom, Wasser usw. enthalten ist. Eine Aufschlüsselung wie hoch die Heizkosten und so waren, habe ich aber....

Deshalb meine Frage, was zu den Nebenkosten gehört.
Danke im vorraus!


LG Papenburger
 
PS: Hättest du auch selbst drauf kommen können. Google -> "Was gehört zu Nebenkosten" bringt dich zu diesen und weiteren informativen Seiten
Demnächst einfach mal selber googlen! ;)

Die Seite(n) hatte ich auch gefunden, kann ich aber nicht wirklich was mit anfangen. Ich versuche es aber trotzdem mal....

Aus diesen Seiten würde ich nun entnehmen, dass die Heizkosten und Stromkosten mit zu den Nebenkosten gehören, die Teilmöbilierung aber zu der Kaltmiete...

Ist das so richtig?
 
Aus diesen Seiten würde ich nun entnehmen, dass die Heizkosten und Stromkosten mit zu den Nebenkosten gehören, die Teilmöbilierung aber zu der Kaltmiete...

Ist das so richtig?

Das kommt auf deinen Mietvertrag an, denn wenn dort die Teilmöblierung aufgelistet ist so hat sie eine eindeutige Zuordnung. Ist sie das nicht, dann ist sie in der Grundmiete verankert.
 
Selbst wenn du die kaltmiete nicht rauskriegst, ich hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings aht bei mir das Drohen gereicht. Einfach pauschal irgendwas kürzen. Es gibt ein Gesetz (Paragraphen leider nicht zur Hand), das besagt, wenn man zuviel kürzt, darf einem das nicht negativ angelastet werden. Man muß dann halt entsprechend zurückzahlen.

Um welche Mängel handelt es sich denn? Bzw. hast du mal geschaut, wieviel du dafür abziehen darfst?
 
Um welche Mängel handelt es sich denn?
:arrow: Lüfter im Bad deffekt. Dadurch wird die Feuchtigkeit im bad nicht richtig "abgesaugt".
:arrow: Duschkabine defekt, da sie sich nicht richtig schließen lässt.

Weiterhin ist Schimmel in der Wohnung, was ich dem Vermieter auch schon mündlich mitgeteilt habe...

Die Mängel sind seit November bekannt. Auch nachdem ich den Vermieter immer mal wieder darauf angesprochen habe, hieß es Beispielsweise nur, dass der Lüfter grad nicht vorhanden ist, die Duschkabine zu teuer, usw. Also immer nur Ausreden...

Bzw. hast du mal geschaut, wieviel du dafür abziehen darfst?
Wenn mich nicht alles täuscht, kann ich bis zu 15% der Kaltmiete für die beiden ersten Mängel abziehen...
Hier Klicken!
 
Also das wichtigste ist es tatsächlich die Mängel schriftlich anzeigen, eine zumutbare Frist für Instandsetzung einräumen und dann erst kürzen. Die beabsichtigte Kürzung im Mängelschreiben mit angeben.
Sind dir die Mängel länger als 6 Monate bekannt so ist es nicht so einfach die dann noch geltend zu machen nur mal als Info. Denn wenn du dem Vermieter mündlich mitteilst das folgendes im Argen liegt, so kann er immer noch sagen wußte ich nicht, dann hast du die Nase auf.
Das kann man aber mit der Formulierung des Schreibens beheben...wie z.B: Wie ich ihnen bereits im November 2009 und Februar 2010 zum wiederholten Male mitgeteilt habe......
Im übrigen bei deiner Aufzählung sind es mehr als 15%....Schimmel in der Wohnung definieren, wo wieviel und wie lange.....
 
Nebenkosten müssen im Mietvertrag stehen, sonst sind es keine und dürfen nicht berechnet werden.

Und eine Mietkürzung bezieht sich nicht auf die Kaltmiete, sondern auch auf die Nebenkosten. Du brauchst also nichts rauszurechnen. Du kürzt pauschal Deine Gesamtzahlung.

Marty
 
Die Kürzung der Miete bezieht sich grundsätzlich auf die Bruttomiete (Miete inklusive aller Nebenkosten), ganz gleich ob die Nebenkosten pauschal oder als vorauszahlung geleistet werden. (BGH Urteil vom 06.April 2005, XII ZR 225/03)
In so einem speziellen Fall würde ich mich an einen Anwalt oder an den Mieterschutzbund wenden, die wissen wie es richtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im übrigen bei deiner Aufzählung sind es mehr als 15%....Schimmel in der Wohnung definieren, wo wieviel und wie lange.....

Das Problem hierbei ist, dass ich diesen Mängel bisher nicht schriftlich angezeigt habe. Lediglich nur mündlich wobei ich dann auch immer auf die anderen Mängel hingewiesen habe...

Die Kürzung der Miete bezieht sich grundsätzlich auf die Bruttomiete (Miete inklusive aller Nebenkosten), ganz gleich ob die Nebenkosten pauschal oder als vorauszahlung geleistet werden. (BGH Urteil vom 06.April 2005, XII ZR 225/03)

Okay, das ist mir neu. Ich kenne die Kürzung nur auf die Kaltmiete...
Dein Post bzw. das Urteil kommt mir aber gerade recht ;-)
So habe ich wenigstens etwas in der Hand.
 
Ähm, Du hast Schimmel in der Butze und willst da wohnen bleiben?

Ist nicht Dein Ernst, oder?

gruss kelle!
 
Hallo,

ich habe mal fragen an alle Mieter oder Vermieter hier im Forum.
Mich interessiert mal, was alles so zu den Nebenkosten zählt.
Vor allem würde mich interessieren ob die folgenden Punkte ebenfalls darunter fallen:
:arrow: Heizkosten
:arrow: Strom
:arrow: Teilmöbilierung

Warum frage ich nach? Nunja, mein Vermieter behebt die noch offenen Mängel auch nach einer Fristsetzung nicht. Da ich ihm mit Mietkürzung gedroht habe und bisher nichts passiert ist, muss irgendwie die kaltmiete herausbekommen. Ich zahle für meine Wohnung leider einen Gesamtbetrag in dem Strom, Wasser usw. enthalten ist. Eine Aufschlüsselung wie hoch die Heizkosten und so waren, habe ich aber....

Deshalb meine Frage, was zu den Nebenkosten gehört.
Danke im vorraus!


LG Papenburger

Hi!
Ich hab auch ne interessante Seite zu allerlei Fragen bezüglich Mieten etc. gefunden. Vielleicht hilfts dir.
Bis dann...Chris