Das Erbe (vererben) - theoretisch.

ven

99 Prozent
22 Februar 2012
34
4
Hallo zusammen,

ja, ich bin noch unter 30 Jahre alt, aber ich mache mir jetzt schon Gedanken darüber und habe Fragen - aus gegebenem Anlass.

Zunächst die Fragen:

  • Ich habe einen Mobilfunkvertrag. Müssten meine Eltern diesen weiterhin bezahlen, oder wäre dieser zu meinem Ableben beendet?
  • Aktuell miete ich zwei Server bei einem Hoster; dieselbe Frage wie zum Mobilfunkvertrag: wer zahlt?
  • Das Erbe: gibt es nicht. Ich habe aktuell ein paar hundert Euro auf dem Konto und keine Schulden, abgesehen von den laufenden Verträgen für Hoster und Mobilfunk.
  • Darf ich im Erbe meinen biologischen Vater zu 100 % ausschließen und alles meiner Mutter zusprechen?
  • Sofern ich Schulden hätte, die mir nicht bekannt sind … fallen die auf meine Verwandten zurück, oder werden die irgendwie fallen gelassen?

Ich möchte so viel Schaden wie möglich von meiner Familie abwenden, das ist meine Intention. :-?
 
ja, ich bin noch unter 30 Jahre alt, aber ich mache mir jetzt schon Gedanken darüber und habe Fragen - aus gegebenem Anlass.
Auch wenn ich hoffe, daß es dafür keinen konkreten Anlass gibt, fände ich es schon etwas seltsam sich dann in deiner Situation mit dem Thema zu beschäftigen.

Aber zu deinen Fragen...
Ich habe einen Mobilfunkvertrag. Müssten meine Eltern diesen weiterhin bezahlen, oder wäre dieser zu meinem Ableben beendet?
Aktuell miete ich zwei Server bei einem Hoster; dieselbe Frage wie zum Mobilfunkvertrag: wer zahlt?
Verträge enden i.d.R. mit dem Tod der Person. Deine Eltern müssen also nichts weiter zahlen, sie haben ja keinen Vertrag mit den Anbietern. Die Verträge können afaik nichtmal vererbt werden.

Das Erbe: gibt es nicht. Ich habe aktuell ein paar hundert Euro auf dem Konto und keine Schulden, abgesehen von den laufenden Verträgen für Hoster und Mobilfunk.
Darf ich im Erbe meinen biologischen Vater zu 100 % ausschließen und alles meiner Mutter zusprechen?
Wenn nichts zu erben ist?
Also grundsaätzlich gilt, wenn du kein Testament erstellt wurde, die gesetzliche Erbfolge.
Wikipedia schrieb:
Erben sind nach den Vorschriften des Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch der Ehegatte (§ 1931 BGB) oder Lebenspartner (§ 10 LPartG) des Erblassers, dessen Abkömmlinge (Erben erster Ordnung), dessen Eltern und deren Abkömmlinge (Erben zweiter Ordnung) usw.
Sofern du alleinstehend bist und keine Kinder hast, würden wohl deine Eltern erben. Wie genau das bei geschiedenen, getrennten,... geregelt ist, kann ich nicht zu 100% sagen, aber dein leiblicher Vater könnte, sofern die Vaterschaft anerkannt wurde, sogar Anspruch auf einen Pflichtanteil haben.

Sofern ich Schulden hätte, die mir nicht bekannt sind … fallen die auf meine Verwandten zurück, oder werden die irgendwie fallen gelassen?
Wenn du Schulden hast, dann werden diese auch vererbt. Du kannst ein Erbe nur als ganzes annehmen oder ablehnen.

Gruß Aru
 
Wenn du Schulden hast, dann werden diese auch vererbt. Du kannst ein Erbe nur als ganzes annehmen oder ablehnen.

ich klink mich mal eben mit ner eigene Frage ein. Gilt der Stand der Kenntnisse bei der Testamentsvollziehung oder könnten nachträglich noch Schulden dazu kommen. Beispiel: Ich bestelle was beim Versandhaus auf Rechnung, kurz vor meinem Tod, die Rechnung begleiche ich nicht mehr, der Versandhändler verschickt die Mahnung aus irgendeinem Grund erst relativ spät und somit nach der Vollziehung des Testamentes. Müssten die Erben dann dafür trotzdem aufkommen, auch wenn sie es zum Zeitpunkt der Entscheidung gar nicht wussten?
 
oder könnten nachträglich noch Schulden dazu kommen. Beispiel: Ich bestelle was beim Versandhaus auf Rechnung, kurz vor meinem Tod, die Rechnung begleiche ich nicht mehr, der Versandhändler verschickt die Mahnung aus irgendeinem Grund erst relativ spät und somit nach der Vollziehung des Testamentes. Müssten die Erben dann dafür trotzdem aufkommen, auch wenn sie es zum Zeitpunkt der Entscheidung gar nicht wussten?
Leistung wurde erbracht, Rechnung erstellt.....
Eine Mahnung, egal wann, ist da irrelevant...
 
Müssten die Erben dann dafür trotzdem aufkommen, auch wenn sie es zum Zeitpunkt der Entscheidung gar nicht wussten?
Jain... Grundsätzlich gilt erstmal, daß du bei Antritt eines Erbes alles erbst, egal ob du von den Schulden oder dem Vermögen wusstest oder nicht.

Stellt sich ein Nachlass im Nachhinein als überschuldet raus, hast du u.U. die Möglichkeit das Erbe noch nachträglich (als Ganzes) abzulehnen. (Ist das nicht möglich, bleibt dir immernoch eine Nachlassinsolvenz)

Es ist aber grundsätzlich nicht möglich, einzelne Posten des Nachlasses auszunehmen.

Gruß Aru
 
Verträge enden i.d.R. mit dem Tod der Person. Deine Eltern müssen also nichts weiter zahlen, sie haben ja keinen Vertrag mit den Anbietern. Die Verträge können afaik nichtmal vererbt werden.
Achtung: Das gilt nur, wenn das vertraglich (z.B. auch per AGB) festgelegt wurde. Ansonsten laufen Verträge weiter. Dazu gehören auch Dauerschuldverhältnisse wie Miet-, Versicherungs- und Handy- sowie Hosterverträge.

Quelle

Marty
 
Achtung: Das gilt nur, wenn das vertraglich (z.B. auch per AGB) festgelegt wurde. Ansonsten laufen Verträge weiter. Dazu gehören auch Dauerschuldverhältnisse wie Miet-, Versicherungs- und Handy- sowie Hosterverträge.
8O Wieder was gelernt...

Wobei die Meinungen da scheinbar auch auseinandergehen Link und man in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht hat, ist es wohl rein rechtlich wirklich so, daß Verträge grundsätzlich auf den Erben übergehen.

Allerdings kann ich mir bei einigen Verträgen kaum vorstellen, daß man sie als Erbe überhaupt übernehmen kann...

Auch scheint das wohl auch nicht so praktiziert zu werden. Als meine Mutter gestorben ist, konnte ich eigentlich alle Verträge, ausser dem Bankkonto, mit der Sterbeurkunde kündigen.

Gruß Aru
 
Wobei die Meinungen da scheinbar auch auseinandergehen Link und man in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht hat, ist es wohl rein rechtlich wirklich so, daß Verträge grundsätzlich auf den Erben übergehen.

Auch scheint das wohl auch nicht so praktiziert zu werden. Als meine Mutter gestorben ist, konnte ich eigentlich alle Verträge, ausser dem Bankkonto, mit der Sterbeurkunde kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht ist ja auch etwas anderes, da muss man aber trotzdem den Vertrag kündigen. Ich wollte nur die Aussage korrigieren, sie würden automatisch enden.

Meist wissen die Erben gar nichts von den Verträgen, nicht jeder hat seine Unterlagen für die Erben gut organisiert. Und wenn man dann Verträge nicht kennt, die jährlich bezahlt werden, dann kann evtl. ein teures Erwachen kommen.

Marty
 
:-? Echt blödes Thema.
Aber wenn man stirbt bekommt man (also man selbst natürlich nicht ;), aber die Verwandten) einen Totenschein ausgestellt. Damit geht man zur Bank und kann sich dann von der Bank schonmal sagen lassen was so für Daueraufträge etc. laufen. Mit dem Schein kann man die dann stornieren.

Wenn du alles deiner Mutter vermachen willst musst du ein Testament schreiben. Da die Eltern aber beide den gleichen biologischen anteil an dir haben kann es sein das dein Vater dein erbe anfechten würde.
 
Auch wenn ich hoffe, daß es dafür keinen konkreten Anlass gibt, fände ich es schon etwas seltsam sich dann in deiner Situation mit dem Thema zu beschäftigen.

Liest sich her fast so, als plane jemand einen Selbstmord...

Ruhig Blut, Jungs. Ich bin keine Aufmerksamkeits****, die hier nach Beachtung bettelt. ;)

Der "Anlass" ist der Tod eines guten Freundes, mit dem ich so langsam umgehen kann und ich mir nun Gedanken darüber mache, was seine direkten Verwandten ausgenommen von diesem schweren Verlust noch so verarbeiten müssen und was ich meiner Familie ersparen möchte, rein theoretisch.

Für mich waren da ein paar sehr hilfreiche Antworten bei, dafür danke ich.

Der Punkt, dass Verträge mit dem Tod enden und dies in den AGB auch geregelt sein muss, bezog sich eben auf die von mir erwähnten Schulden, von "denen ich nichts wüsste". Lassen sich solche Verträge auch nicht via Testament regeln? So dass ich z.B. erwähne, dass Schulden ausschließlich an meinen Erzeuger (und mehr ist er auch nicht) übergehen und Bares nur meiner Mutter übertragen wird?
 
erben

Hallo

So dass ich z.B. erwähne, dass Schulden ausschließlich an meinen Erzeuger (und mehr ist er auch nicht) übergehen und Bares nur meiner Mutter übertragen wird?

Deinem Erzeuger steht auf jeden Fall das Pflichtteil zu, enterben ist heute praktich unmöglich, war früher viel einfacher.

Deiner Mutter das Geld und deinem Erzeuger die Schulden aufzubürden, kannst du knicken, geht nicht.
Da das Erbe ja ausgeschlagen werden kann, können Schulden nicht verebt werden.

Du kannst nat. zu Lebzeiten deiner Mutter Schenkungen zukommen lassen, sodaß am "Ende" kein Vermögen mehr da ist, ob dein Erzeuger dageen klagen kann, weiß ich nicht.

Wo nichts ist, kann auch nichts mehr vererbt werden (verhurt, versoffen, verpraßt), bzw. da kann auch kein Anwalt mehr was machen, ist ja nichts mehr da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erbe

Ich sollte als Erbin von meinem Onkel eintreten.
Ich weiß, dass er Schulden hat.
Natürlich habe ich alles abgelehnt.
Ich war bei Notar, und damit hat sich sie Sache erledigt.