Da auf der Rückseite steht, wenn man sich nach dem Brief äußert und das Verfahren wird nicht eingestellt, wird ein Bußgeldbescheid bzw. Kostenbescheid erlassen, eigentlich nicht. Das würde nämlich heißen, dass es noch teurer wird.
@bijo: Die Sprechzeiten stehen doch aber so drauf. Deshalb ist es mir etwas schwierig, mal eben hinzufahren. Aber mit Kulli gekritzelt haben sie auf beiden Blättern: einmal B28/58, das andere Mal B29/59.
@bijo: Die Sprechzeiten stehen doch aber so drauf. Deshalb ist es mir etwas schwierig, mal eben hinzufahren. Aber mit Kulli gekritzelt haben sie auf beiden Blättern: einmal B28/58, das andere Mal B29/59.