
Vermieter können zwar von Mietinteressenten eine "Selbstauskunft" verlangen. Doch die Mietinteressenten müssen nichts Persönliches offenbaren. Nur Informationen, die ihre "Zuverlässigkeit" (=Zahlungsfähigkeit) belegen. Außerdem: „Dabei ist allerdings zu beachten, dass Mieter nicht alle Fragen ...