Wem gehört das Obst, welches von überhängenden Zweigen auf das Nachbargrundstück gefallen ist?

karl.stein · 21. Juli 2017

Wem gehört das Obst, welches von überhängenden Zweigen, in das Nachbargrundstück gefallen ist?

 

Antworten

delphin63 · 25. Juli 2017 · 0x hilfreich

ich würde sagen auf dem Grundstück wo es runter gefallen ist gehört es dem greundstücksbesitzer auch wenn es der baum vom Nachbar ist wieso ist denn dan der Baum so blöd gepflanzt das etwas rüberfallen kann

anthonius · 22. Juli 2017 · 0x hilfreich

Dieses sogenannte Überfallobst gehört demjenigen, in dessen Garten es gefallen ist.

melgarejo1975 · 22. Juli 2017 · 0x hilfreich

Dem eigentümer des baumes..

celi · 22. Juli 2017 · 0x hilfreich

Obst gehört Eigentümer des Baumes. 

Roseausk · 21. Juli 2017 · 0x hilfreich

alles was fällt gehört dem jenigen auf desen Grundstück es liegt, alles andere dem jenigen dem der Baum gehört

dharmabum · 21. Juli 2017 · 0x hilfreich

Ihr Nachbar

DJBB · 21. Juli 2017 · 0x hilfreich

Grundsätzlich gehört das Obst dem Eigentümer des Baumes, und zwar auch dann, wenn es sich an Zweigen befindet, die über die Grundstücksgrenze hängen (§ 911 BGB). Sind die Früchte allerdings bereits auf das Grundstück des Nachbarn gefallen, darf dieser sie aufsammeln und behalten. Pflücken darf sie der Nachbar aber nicht, auch das Schütteln des Baumes ist nicht erlaubt.

doern · 21. Juli 2017 · 0x hilfreich

Dem Nachbarn. Wenn du Google nutzt wirst du einige Gerichtsurteile dazu finden

 
 

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