Welche Pflichten habe ich nach einem Wildunfall?

safranes · 15. Juli 2017

Bin ich verpflichtet, nachdem die Polizei den Wildunfall aufgenommen hat, mich um die Entsorgung des angefahrenen Wildes zu kümmern?

 

Antworten

Roseausk · 17. Juli 2017 · 0x hilfreich

Pficht ist immer die Polizei zu rufen, die kümmert sich darum den zuständigen Jäger oder Förster zu benachrichtigen. Der kümmert sich um den Abtransport des Tieres.

cliomathi · 16. Juli 2017 · 0x hilfreich

Den Abtransport des Wildes übernimmt der zuständige Jagdpächter des Gebietes. Dieser wird von der Polizei informiert. Bei verletzten Wild, welches nach dem Unfall davonläuft, wird ebenfalls der Pächter zur Erlegung informiert.

Alex.K · 15. Juli 2017 · 1x hilfreich

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet!

Das ist Aufgabe der von dir benachrichtigten örtlichen Polizeidienststelle (Notruf 110 ist möglich), es sei denn, die Polizei vermittelt dir telefonisch oder persönlich, dass anderweitig gehandelt werden soll (bspw. sind alle möglichen zuständigen Befugten total betrunken, da das größte regionale Schützenfest mit dem "Vatertag" zusammenfiel und ... naja. Was auch immer  XD  ... Die Polizei ist jedenfalls dir gegenüber als Ordnungs- und Sicherheitsbeauftragter weisungsbefugt und du hast dich an ihre Anweisungen zu halten - eine Selbstverständlichkeit).

 

Die Polizei meldet den Vorfall sowie den Ort des Geschehens direkt weiter an das zuständige Forstamt, welches seinerseits einen ortsansässigen Befugten (Förster, befugter Jäger, andere befugte Personen) mit dem Abtransport des Wilds beauftragt.

 

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anthonius · 15. Juli 2017 · 0x hilfreich

Genauso ist es. Das Wild ist Eigentum des Jägers, der sich um den Transport und Verwertung kümmert.

Wanderfalke · 15. Juli 2017 · 0x hilfreich

Nein. In der Regel ruft die Polizei einen zuständigen Jäger an, der sich darum kümmert.

 
 

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