Pficht ist immer die Polizei zu rufen, die kümmert sich darum den zuständigen Jäger oder Förster zu benachrichtigen. Der kümmert sich um den Abtransport des Tieres.
Den Abtransport des Wildes übernimmt der zuständige Jagdpächter des Gebietes. Dieser wird von der Polizei informiert. Bei verletzten Wild, welches nach dem Unfall davonläuft, wird ebenfalls der Pächter zur Erlegung informiert.
Nein, dazu bist du nicht verpflichtet!
Das ist Aufgabe der von dir benachrichtigten örtlichen Polizeidienststelle (Notruf 110 ist möglich), es sei denn, die Polizei vermittelt dir telefonisch oder persönlich, dass anderweitig gehandelt werden soll (bspw. sind alle möglichen zuständigen Befugten total betrunken, da das größte regionale Schützenfest mit dem "Vatertag" zusammenfiel und ... naja. Was auch immer XD ... Die Polizei ist jedenfalls dir gegenüber als Ordnungs- und Sicherheitsbeauftragter weisungsbefugt und du hast dich an ihre Anweisungen zu halten - eine Selbstverständlichkeit).
Die Polizei meldet den Vorfall sowie den Ort des Geschehens direkt weiter an das zuständige Forstamt, welches seinerseits einen ortsansässigen Befugten (Förster, befugter Jäger, andere befugte Personen) mit dem Abtransport des Wilds beauftragt.
Desweiteren diesbezüglich auch interessant:
Genauso ist es. Das Wild ist Eigentum des Jägers, der sich um den Transport und Verwertung kümmert.
Nein. In der Regel ruft die Polizei einen zuständigen Jäger an, der sich darum kümmert.