Im Beamtenrecht gibt es die Möglichkeit (Pflicht), die Ausführung einer Dienstanweisung zu verweigern, wenn Bedenken an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen. Diese Zurückweisung wird als Remonstration (lat. remonstrare - wieder zeigen, erneut zeigen) bezeichnet.
Siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration
Die Remonstranz bezeichnet in etwa denselben Vorgang auf anderer Ebene - die Beschwerde einer staatslichen Institution gegen eine höhere.
Siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstranz