Was ist das Postzustellunsgesetz?

Wanderfalke · 05. September 2017

Was ist das Postzustellunsgesetz und wo finde ich entsprechende Links zum Nachlesen?

Bitte keine Antworten wie z.B. "Nutze eine Suchmaschine".

 

Antworten

Wanderfalke · 03. Oktober 2017 · 0x hilfreich

Danke für eure Antworten. Habe was gelernt.

s125817 · 06. September 2017 · 0x hilfreich

Es gibt weder ein Postzustellungsgesetz, noch einen entsprechenden Link. Und ausnahmsweise gibt es auch keine Suchmaschine, die etwas dazu sagen kann.

 

Falls Alternativen gewünscht sind, gibt es das Postgesetz, das Verwaltungszustellungsgesetz oder die Zivilprozeßordnung. Dafür dann aber doch bitte eine Suchmaschine verwenden.

 

Eine Erklärung, woher die Frage nach dem Postzustellungsgesetz kommt, wäre sinnvoll. Vielleicht haben ja die Alpenrepubliken mehr zu bieten ...

Husky09 · 05. September 2017 · 0x hilfreich

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren der Bundesbehörden, der bundesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und der Landesfinanzbehörden.

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten ferner, wenn Gesetze des Bundes oder eines Landes sie für anwendbar erklären. Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist. 

bs-alf · 05. September 2017 · 0x hilfreich

...meinst Du das

"Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellgesetz – ZustG)" ?

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005522

tastenkoenig · 05. September 2017 · 1x hilfreich

Ja, das ist nicht soleicht zu finden, denn es gibt kein "Postzustellungsgesetz".

 

Ich vermute, es geht um die gestern nachgefragte angeblich Reduzierung der wöchentlichen Postzustelltage.

 

Das Postgesetz (PostG) regelt in §11(2) , dass Art und Umfang der zu leistenden "Universaldienste" per Verordnung festgelegt werden.

 

Die entsprechende Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) regelt in §2 Abs. 5 : "Die Zustellung hat mindestens einmal werktäglich zu erfolgen."

 
 

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