VoIP > Rufnummerunterdrücken?

Witchinferno · 08. September 2017

Man hört und liest ja oft das man alleine durch die Antwort "Ja", auf die Frage ob der Teilnehmer an der anderen Seite des Telefons, die und die Person ist.... sich bereits ein Abo oder wenn es schlimm kommt ein Haus gekauft hat :-(
Reicht tatsächlich eine Stimmaufnahme aus, um eine Person finanziell zu ruinieren?
Meist rufen diese Personen oder Firmen ja mit Rufunterdrückung an.
Die letzte Anruferin meinte das man VoIP nicht eigenständig steuern kann.
Was sagt Ihr, stimmt das? Oder ist das alles nur Bullshit?

 

Antworten

doern · 09. September 2017 · 0x hilfreich

Ja natürlich

s125817 · 08. September 2017 · 0x hilfreich

Grundsätzlich reicht ein einziges "Ja". Das wird so geschickt zusammenschnitten, daß Sie ihr Haus verlieren.

 

Wehren kann man sich einfach: Auflegen. Fragen in ganzen Sätzen ("Ich höre Sie") beantworten. Vertrag widerrufen und erst recht den Betrügern vom Inkasso widersprechen (§ 123 BGB). Auf fehlende Widerrufsbelehrung hinweisen bzw. bestreiten, falls es zum Gerichtsverfahren kommt. Rufnummer der BNetzA melden. Anrufer der Wettbewerbszentrale, dem Gewerbeamt und der Verbraucherzentrale melden. Den Inkasso der Aufsichtsbehörde melden (Auskunft hierzu erteilt das Rechtsdienstleistungsregister). Und vor allem: Abbuchungen (vom Konto oder der Telefonrechnung) widersprechen und zurückbuchen.

 

Immer hartnäckig bleiben. Niemals klein beigeben. Nichts zugeben. Nichts anerkennen (erst recht keine Schulden). Alles zurückweisen. Allem widersprechen (erst recht dem Mahnbescheid). Im allgemeinen geben sie von selbst auf, wenn sie auf Granit beißen. Es gibt ja leider genug andere, die brav zahlen ...

bs-alf · 08. September 2017 · 0x hilfreich

...bei Handy kommen die mir bekannten Spamnummern zum Spamfilter.

Husky09 · 08. September 2017 · 0x hilfreich

Ich drücke grundsätzlich alle Werbeanrufe mit und ohne Rufnummernkennung sofort weg, ohne Rücksicht ... mir gehen die sowas von auf den Senkel, besonders die Telekom...

Witchinferno · 08. September 2017 · 0x hilfreich

das ist für höhrgeschädigte Menschen sehr sehr übel und anders. Kann mich sichtrotzden dagegen wehren?

bs-alf · 08. September 2017 · 1x hilfreich

JA...

das ist leider so, der Verbraucher muß aber schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt werden.

 

Wen die Post mit dem neuen Vertrag kommt, gleich schriftlich Widerspruch einlegen

und nichts bezahlen.

 

Ich versuche nach Möglichkeit bei solchen Telefonaten nicht mit "JA" zu antworten,

ist aber leider sehr schwer.

Oft beginnt das Gespräch mit "spreche ich mit..." oder können sie mich hören ?"

 
 

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