Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Jedes Fahrzeug, das im deutschen Straßenverkehr bewegt wird, muss mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug für eine längere Zeit, eine Saison oder nur einige Tage zugelassen werden soll.
Nicht anders ist es bei einem Fahrzeug mit einem gelben Kennzeichen, einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen, das für Überführungs- und Probefahrten verwendet wird. Auch diese müssen im Straßenverkehr haftpflichtversichert sein.
Um das Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsbehörde anmelden zu können, muss ein gültiger Versicherungsschutz mittels einer eVB-Nummer nachgewiesen werden. Diese eVB-Nummer wird im Falle eines Kurzzeitkennzeichens auch Kurzzeitkennzeichen Versicherung genannt. Diese Kurzzeitkennzeichen Versicherung möchten wir Ihnen im folgenden Beitrag näher erläutern.
Was ist eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung?
Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist im Grunde eine normale KFZ-Versicherung. Sie unterscheidet sich lediglich darin, dass Ihre Gültigkeit auf 1, 3 oder 5 Tage begrenzt ist, da auch das Kurzzeitkennzeichen selbst auf eine Gültigkeit von max. 5 Tagen ausgelegt ist
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung gibt es grundsätzlich nur in Form einer Haftpflichtversicherung und ist an das Fahrzeug, das Kurzzeitkennzeichen und an die Person gebunden.
Welche Fahrten sind mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung abgedeckt?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen nur noch Überführungs- und Probefahrten durchgeführt werden. (Bei einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen muss eine Kaufabsicht dahinterstehen). Daher ist auch der Versicherungsschutz nur auf diese Fahrten beschränkt. Bis zum 1. April 2015 durften mit einem Kurzzeitkennzeichen noch die Prüfungsfahrten vorgenommen werden. Dies ist aber seit der Einführung der TÜV-Pflicht für alle Fahrzeuge im deutschen Straßenverkehr nicht mehr möglich.
Wie wird eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung beantragt?
Hatte es früher noch die Deckungskarte gegeben, die im Original der Zulassungsbehörde vorgelegt werden musste, reicht es heute den Bearbeitern der Zulassungsstellen eine 7-stellige Zahlen-Buchstabenkombination, die sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) durchzugeben.
Die eVB-Nummer kann online bei einem Kurzzeitkennzeichen Versicherungsvermittler ( hier klicken ) erworben werden. Die Beantragung einer eVB-Nummer findet online statt und wird nach Bestellabschluss in den meisten Fällen per E-Mail oder SMS zugesandt. Es gibt auch die Möglichkeit eine eVB-Nummer bei der KFZ-Versicherung zu beantragen, bei der das Fahrzeug im Anschluss versichert werden soll. In dem Fall ist die Kurzzeitkennzeichen Versicherung kostenlos.
Bei der Beantragung einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung werden die Versicherungsnehmerdaten eingetragen. Bereits hier sollte man wissen, wer der Fahrer des Fahrzeugs sein wird, da nur dieser einen Versicherungsschutz erhält.
Es ist in der Regel möglich den Versicherungsschutz nachträglich auf eine andere Person zu übertragen. Dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und erfordert das Ausfüllen weiterer Formulare.
Was geschieht mit der eVB-Nummer und wie lange ist sie gültig?
Wenn Sie die eVB-Nummer per SMS oder E-Mail erhalten haben, beginnt die Gültigkeit Ihrer eVB-Nummer zu laufen. Die Gültigkeitsdauer einer eVB-Nummer beträgt grundsätzlich 30 Tage.
Dieser Zeitraum steht Ihnen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens an einer Zulassungsbehörde zur Verfügung. Die Gültigkeitslaufzeit Ihrer Kurzzeitkennzeichen Versicherung beginnt erst mit der Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle.
Wenn Sie die eVB-Nummer verwendet haben, erlischt diese und kann kein weiteres Mal eingesetzt werden. Eine eVB-Nummer weist immer nur einen einmaligen Kurzzeitkennzeichen Versicherungsschutz aus. Haben Sie es in den 30 Tagen nicht geschafft ein Fahrzeug anzumelden und die Gültigkeit ist erloschen, können Sie die eVB- Nummer in den meisten Fällen stornieren und entweder eine neue eVB-Nummer erhalten oder Ihren Kaufbetrag erstattet bekommen.
Was geschieht mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung nach Gültigkeitsende?
Grundsätzlich wird die Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit einer Gültigkeit von 5 Tagen vermittelt. Viele Vermittler bieten jedoch auch eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit einer Gültigkeit von 1 oder 3 Tagen an. Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist kein Vertrag wie es die „normale“ KFZ Versicherung ist. Sobald die 1, 3 oder 5 Tage Gültigkeit abgelaufen ist, ist auch der Versicherungsschutz abgelaufen. Es muss weder eine Kündigung noch ein anderer Schriftverkehr stattfinden. Der Versicherungsschutz greift nicht mehr. Da so eine eVB-Nummer nur eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung ausweist und keine Anschlussversicherung, sind auch keine weiteren Vertragsbindungen, anfallende Kosten oder ähnliches zu befürchten.
Was tun bei einem Unfall mit Kurzzeitkennzeichen?
Haben Sie bei Ihrer Überführungsfahrt mit den gelben Kennzeichen einen Unfall verursacht, müssen Sie sich an die Versicherungsgesellschaft wenden, von denen Sie die Kurzzeitkennzeichen Versicherung erworben haben. Bitte beachten Sie dringend, dass es sich bei einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung grundsätzlich nur um eine Haftpflichtversicherung handelt.
Es ist evtl. möglich bei der Versicherungsgesellschaft, bei der das Fahrzeug im Anschluss „normal“ versichert wird, eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit einem Kasko-Schutz zu erwerben. Dies ist aber nicht die Regel und erfordert Ihrerseits ein Telefonat mit Ihrer Versicherung. Weitere Informationen über z.B. die anfallenden Kosten, die benötigten Unterlagen oder darüber was getan werden kann, wenn kein TÜV vorliegt und vieles mehr zum Kurzzeitkennzeichen finden Sie auf Easy-Kurzzeitkennzeichen.