Kfz-Versicherung: Sonderkündigung jetzt nutzen und Beiträge sparen
Autobesitzer können bei der Kfz-Versicherung mit einer Sonderkündigung auch nach der heutigen Kündigungsfrist ihren Vertrag beenden und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Möglich ist eine solche außerordentliche Kündigung der Autoversicherung, wenn die Versicherungsgesellschaft beispielsweise die Beiträge erhöht. Doch hier gibt es Fristen zu beachten.
Das Kfz-Versicherung Sonderkündigungsrecht ermöglicht vielen Autobesitzern den Wechsel ihrer Autoversicherung, wenn sie es nicht geschafft haben, die heute ablaufende reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Denn die meisten Verträge lassen sich nur mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende, also bis zum 30. November, beenden. Da die Kündigung aber innerhalb dieser Frist beim Versicherer vorliegen muss, ist es für spätentschlossene Wechselwillige nun eigentlich schon zu spät.
So funktioniert die Kfz-Versicherung Sonderkündigung
Neben der regulären Kündigungsfrist können Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung auch durch eine Sonderkündigung beenden und für das Jahr 2016 zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das Sonderkündigungsrecht besteht für Fahrzeughalter aber nur unter einer von drei Bedingungen. Entweder es kommt zu einem Schaden, der von der Kfz-Versicherung reguliert wird. Dann haben sowohl der Versicherungsnehmer als die Versicherung selbst das Recht, den Vertrag zu kündigen. Auch bei einem Fahrzeugwechsel können Autobesitzer von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da sie nicht verpflichtet sind, ihren neuen Wagen beim alten Anbieter weiter zu versichern. Der dritte Grund für eine Sonderkündigung ist eine Beitragserhöhung.
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Das gibt es bei der Kfz-Versicherung Sonderkündigung zu beachten
Wer von der Kfz-Versicherung Sonderkündigung Gebrauch machen möchte, muss beachten, dass es hierbei eine Frist von einem Monat gibt. Bei der Beitragsanpassung beginnt diese beispielsweise mit Erhalt des Informationsschreibens. Autofahrer, die auf den ersten Blick im nächsten Jahr insgesamt keinen höheren Beitrag zu ihrer Kfz-Versicherung zahlen müssen, haben unter Umständen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Denn bei manchen Versicherten bleibt der Gesamtbeitrag zwar stabil oder sinkt sogar, da sie eine bessere Schadensfreiheitsklasse erreichen.
Das heißt aber nicht, dass der Grundbeitrag gleich geblieben ist - und nur dieser ist ausschlaggebend für die Sonderkündigung. Deshalb empfiehlt es sich, die Beitragsinformation für das nächste Jahr genau zu überprüfen. Wurde der Grundbeitrag erhöht, dann ist eine Kfz-Versicherung Sonderkündigung möglich, selbst wenn die Versicherungsprämie insgesamt nicht angestiegen ist.
Im Übrigen: Wer nach einem Schadensfall am Anfang oder in der Mitte des Jahres die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen will, muss nicht befürchten, dass bereits gezahlte Versicherungsverträge verloren gehen. Denn der Versicherer ist bei einer unterjährigen Kündigung dazu verpflichtet, entrichtete Prämien anteilig zurückzuerstatten.