Berlin (dpa) - Es schüttet nur so auf der A9 in Bayern, als der Professor ins Test-Auto steigt. Starkregen - sehr schwierige Fahrbedingungen. Als der Wagen ihm das Lenkrad entzieht und selbst steuert, ist Udo Di Fabio ein wenig dankbar. «Ich wollte das Lenkrad gar nicht zurück», erzählt der Jurist ...

Kommentare

(4) RondellBeene · 22. Juni 2017
Oh, mein persönlicher Stalker drückt wieder Minus, weil er außer Trollerei keine Argumente hat.
(3) MasterYODA · 21. Juni 2017
Cohmputah-Ahutoh... Srsly, wer schreibt die Headlines? ;o)
(2) RondellBeene · 21. Juni 2017
Minderung der Zahl von Personenschäden. Schade, liebe Kommission, dass es dort nicht aufhört. Oder wäre es sinnvoll, bspw. drei schwer Verletzte zu erzeugen, wenn die Alternative vier Opfer mit Kratzern wären?
(1) ircrixx · 20. Juni 2017
Uns ist der zukünftige §1 zur Kenntnis gelangt: "Ein automatisierter Leichenwagen hat bei Ausweichmanövern zur Vermeidung von Human-Beschädigungen immer unrecht." --- Oder Paragraph1a: "§1 gilt sinngemäß auch für Samentransporte."
 
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