(lifepr) Düsseldorf, 02.01.2017 - Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer durch die Gemeinde ist grundsätzlich auch für Mobilheime möglich. Eine Gemeinde erhob beispielsweise aufgrund einer entsprechenden Satzung eine Zweitwohnungssteuer für jede Zweitwohnung im Gemeindegebiet, über die jemand zu ...

Kommentare

(6) ircrixx · 02. Januar 2017
@5: Du hast sicher einen Zweitkeller, vermute ich mal.
(5) madkf · 02. Januar 2017
@4 keine ahnung aber lapaloma pfeifen...//für leute wie dich tut es eine 3 auf 3 zelle...// Ich zieh sie mir dann lieber auf Motorrad oder Autorennen in die bbox
(4) ircrixx · 02. Januar 2017
@3: Also ein WoMo braucht man nun wirklich nicht, Urlaub kannst du genauso gut aufm Balkon machen. Aber meine Yacht ist quasi lebensnotwenig für mich! Wie sonst soll ich ohne sie knackige Weiber aufreißen, nachdem mein Porsche gepfändet wurde?
(3) madkf · 02. Januar 2017
@1 ja, logisch unser wohnmobil zahlt auch..//@2 dafür kannst den 2 wohnsitz doch absetzten.. sogar jobcenter zahlt zu...
(2) seepferd · 02. Januar 2017
Auch wenn die Denkweise bei der Gemeinde, Gerichte und anderen Behörden anders ist! Eine Zweitwohnsitzsteuer bestraft all diejenigen die gezwungen sind an einem anderen Ort eine Tätigkeit aunehmen zu müssen da es im eigenen Ort (und Umkreis) keine Arbeit gibt. Während die restliche Familie in der Heimat bleibt bzw. bleiben muss, ist der Beschäftigte gezwungen für zwei Wohnungen die Kosten zu tragen und dann noch zzgl. die Zweitwohnsitzsteuer.
(1) ircrixx · 02. Januar 2017
Nicht zu glauben! Jetzt wart ich nur darauf, dass sie mir für meine Yacht im Nürnberger Hafen auch bald eine Zweitwohnungssteuer aufbrummen. Da kann man auch kochen und scheißen. Und vielleicht noch eine Wassersteuer obendrauf (bzw. untendrunter), weil das Hafenwasser ja auch den Rumpf automatisch putzt ...
 
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