Zweiter Referentenentwurf des BMWi zum KWK-Gesetz 2016
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 19. August 2015 einen zweiten Referentenentwurf für das neue Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vorgelegt.
(pressebox) Rastatt, 28.08.2015 - Bereits seit Anfang Juli befindet sich ein 55 Seiten umfassender Referentenentwurf zum neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) mit Datum vom 7. Juli 2015 im Umlauf. Das BHKW-Infozentrum hatte über wichtige Inhalte dieses inoffiziellen Referentenentwurfs zum neuen KWK-Gesetz in "Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an" berichtet.
Mit Datum vom 19. August 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun einen zweiten "Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2016)" verfasst, der aber noch nicht offiziell veröffentlicht wurde. Mit einer offiziellen Veröffentlichung des zweiten KWKG-Referentenentwurfs wird zeitnah gerechnet.
In fünf markanten Punkten hat sich der 62 Seiten umfassende Referentenentwurf des BMWi vom 19.08.2015 gegenüber dem Referentenentwurf zum KWK-Gesetz vom Juli 2015 verändert. Das BHKW-Infozentrum hat diese Veränderungen in dem Bericht "BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zum KWK-Gesetz" ausführlich dargelegt.
Die maßgeblichen Veränderungen betreffen u. a. das Ausbauziel der Kraft-Wärme-Kopplung und die neu gefasste Definition eines KWK-Anlagenbetreibers.
Bestandsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Auslaufen der bisherigen Förderung durch das KWK-Gesetz finanziell unterstützt werden. Im ersten Referentenentwurf galt dies für KWK-Anlagen mit mehr als 10 MW elektrischer Leistung - nun könnte diese Grenze auf 2 MW abgesenkt werden.
Außerdem ist im Referentenentwurf vom 19. August 2015 eine komplex anmutende erweiterte Fördermöglichkeit für Industrie-KWK vorgesehen.
Die Bestimmungen der Umlage-Zahlungen wurden im neuen KWKG-Referentenentwurf angepasst.
Informationen
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum haben sich aufgrund des Zeitplans zum KWK-Gesetz 2016 entschlossen, im November und Dezember Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz anzubieten.
Ab Ende September 2015 wird auf der Informationsseite KWKG2016 über das neue KWK-Gesetz und seine Auswirkungen informiert.
Das neue KWK-Gesetz wird ausführlich im Rahmen des KWK-Kongresses und des Branchentreffens am 6./7. Oktober 2015 in Fulda diskutiert. Für diesen Branchentreff der KWK-Szene werden rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.
Mit Datum vom 19. August 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun einen zweiten "Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2016)" verfasst, der aber noch nicht offiziell veröffentlicht wurde. Mit einer offiziellen Veröffentlichung des zweiten KWKG-Referentenentwurfs wird zeitnah gerechnet.
In fünf markanten Punkten hat sich der 62 Seiten umfassende Referentenentwurf des BMWi vom 19.08.2015 gegenüber dem Referentenentwurf zum KWK-Gesetz vom Juli 2015 verändert. Das BHKW-Infozentrum hat diese Veränderungen in dem Bericht "BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zum KWK-Gesetz" ausführlich dargelegt.
Die maßgeblichen Veränderungen betreffen u. a. das Ausbauziel der Kraft-Wärme-Kopplung und die neu gefasste Definition eines KWK-Anlagenbetreibers.
Bestandsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Auslaufen der bisherigen Förderung durch das KWK-Gesetz finanziell unterstützt werden. Im ersten Referentenentwurf galt dies für KWK-Anlagen mit mehr als 10 MW elektrischer Leistung - nun könnte diese Grenze auf 2 MW abgesenkt werden.
Außerdem ist im Referentenentwurf vom 19. August 2015 eine komplex anmutende erweiterte Fördermöglichkeit für Industrie-KWK vorgesehen.
Die Bestimmungen der Umlage-Zahlungen wurden im neuen KWKG-Referentenentwurf angepasst.
Informationen
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum haben sich aufgrund des Zeitplans zum KWK-Gesetz 2016 entschlossen, im November und Dezember Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz anzubieten.
Ab Ende September 2015 wird auf der Informationsseite KWKG2016 über das neue KWK-Gesetz und seine Auswirkungen informiert.
Das neue KWK-Gesetz wird ausführlich im Rahmen des KWK-Kongresses und des Branchentreffens am 6./7. Oktober 2015 in Fulda diskutiert. Für diesen Branchentreff der KWK-Szene werden rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.