Zuwandererkinder können Doppelpass nun behalten

Berlin (dpa) - In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen ab sofort zwei Pässe behalten. Bisher mussten sie sich bis zum 23. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat an diesem Samstag in Kraft. Allerdings sieht es bestimmte Auflagen vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrifft die neue Regelung etwa 500 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Für die SPD ist der Koalitionskompromiss weiterhin unbefriedigend. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger erklärte in Düsseldorf: «Ziel sollte es aber sein, dass der Bund zukünftig vollständig auf die Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht verzichtet. Deshalb handelt es sich hier nur um ein Etappenziel.» Die Union lehnt weitergehende Änderungen jedoch ab.

Auch die Grünen verlangen, die geltenden Einschränkungen abzuschaffen. Ihr Innenexperte im Bundestag, Volker Beck, nannte das Gesetz im Deutschlandradio Kultur «ein Bürokratie-Monster».

Von der sogenannten Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für Kinder von Migranten, die hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Bisher mussten sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, grundsätzlich bis spätestens zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes entscheiden.

Migration / Staatsangehörigkeit
20.12.2014 · 14:28 Uhr
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