Wien (dpa) - Mit einem spektakulären Erfolg vor Gericht haben sich die Rechtspopulisten in Österreich eine zweite Chance auf das Präsidentenamt erstritten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob in einem bisher einmaligen Vorgang die Stichwahl vom 22. Mai wegen zahlreicher formaler Fehler auf. Damit ...

Kommentare

(10) naklaro · 01. Juli 2016
Es zeigt erschreckend das der Westen und Österreich nicht mehr so vorbildlich sind. Meiner Meinung nach sollte man sich vom Materialismus und Kapitalismus distanzieren das man nicht andere Nationen zerstört und die Menschen her verlockt.
(9) Lady_Clarissa · 01. Juli 2016
@8 Von Wahlmanipulationen will ich gar nichts hören, das ist eher erschreckend das da so "geschlampt" wurde und eigentlich ist es sehr traurig das das Gericht das bestätigen muss. Die OSZE hat sich schon gemeldet, das sie bereit wären. Hätte ich nie für möglich in unserer Gegend gehalten.
(8) k49782 · 01. Juli 2016
@5 Und die Rechtssympathisanten wittern schon die Wahlmanipulation durch die Grünen, dabei hat genau dem das Gericht widersprochen. Aber naja das ist den Leuten ja egal.
(7) gabrielefink · 01. Juli 2016
@4 In meinem Wahllokal kann sowas nicht passieren, da hab' ich als Beisitzer oder Schriftführer persönlich mein Auge drauf.
(6) Triple-A · 01. Juli 2016
Das Kuriose ist ja, dass Hofer ab nächster Woche Interims-Bundespräsident ist (in einem Trio mit 2 weiteren der Regierungsparteien) bis zur Wiederholung der Stichwahl. Er kann sich also schon mal "warmlaufen" zum endgültigen Präsidenten. Wenn er jetzt den Sieg nicht eintütet, dann weiss ich auch nicht, was noch passieren muss.
(5) k37242 · 01. Juli 2016
ich habe die wahlen verfolgt, auch die werbung um stimmen, von der bellen hatte öffentlich gesagt das er alles daran setze das hofer nicht gewinnt.
(4) Triple-A · 01. Juli 2016
Die Frage ist ja vor allem: ist nicht überall Österreich? Wie häufig wurde dort (oder woanders) schon gegen gesetzliche Vorgaben verstossen? Aber wo kein Kläger, da kein Richter - wer belegbare Zweifel über Verstösse hat, muss sich rühren, von alleine passiert nix.
(3) tastenkoenig · 01. Juli 2016
Nun, 94 wurden vom Kläger beanstandet; wie viele das Gericht anerkannt hat, steht dort nicht. Aber genug, um eine Wiederholung zu rechtfertigen, und das ist peinlich genug. Für mich klingt das, als liege bei der Wahlleitung einiges im Argen bzgl. Schulung und Überprüfung der jeweiligen Leitung vor Ort.
(2) Shoppingqueen · 01. Juli 2016
@1 Alternativ noch irgendwo in Afrika oder bei Diktaturen - aber dass hier so etwas im demokratischen Europa passiert....
(1) gabrielefink · 01. Juli 2016
"…Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke…" Das ist eine erschreckend hohe Quote, ich kann das kaum glauben. Sowas würde ich in Russland erwarten aber nicht in einem Land wie Österreich.
 
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