München (dpa) - Der Freiburger Psychiater Joachim Bauer, der die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe für vermindert schuldfähig erklärt hatte, gerät immer stärker in die Kritik. Mehrere Nebenkläger im NSU-Prozess stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen, der von ...

Kommentare

(25) naturschonen · 27. Mai 2017
@23 stimmt natürlich, dass meine subjektive Wahrnehmung mit einfließt, das ist schwer abzustellen, so wie dein Fokus auf dem Vertrauen in ein System zu bestehen scheint,auch subjektiv und auch menschlich
(24) tastenkoenig · 27. Mai 2017
Die zeitliche Abfolge ist umgekehrt. Erst die gerichtlich bestellte Fachkraft, später die der Verteidigung. Diese Gutachter sollten die Schuldfähigkeit der Angeklagten beurteilen. Es ist nicht ihr Job, die Qualität des Verfahrens oder eine eventuelle Voreingenommenheit des Gerichts zu beurteilen oder gar eine Pressekampagne loszutreten. Dafür sind sie nämlich keine Fachkräfte. Das wäre allenfalls die Aufgabe der Verteidigung. Insofern ist dieses Verhalten des 2. Gutachters durchaus fragwürdig.
(23) 2fastHunter · 27. Mai 2017
@22: Du bist doch das beste Beispiel für Voreingenommenheit. Bei der ersten Person schreibst Du das Wort Fachkraft ohne Anführungszeichen, bei der zweiten schon. Also hast Du bereits ein Urteil aufgrund Deines Nichtwissens über diese Person gefällt. Und dann sprichst Du davon, dass Du für die Unschuldsvermutung kämpfen willst. Das ist schon fast ein Kugelwitz.
(22) naturschonen · 27. Mai 2017
@21 na ja, langsam geht die "Diskussion" in die gleiche Richtung,in dem Artikel wird die erste Fachkraft, der Herr Bauer, der die Vorverurteilung anprangert, als doch nicht Fachkraft und voreingenommen gewertet und eine weitere "Fachkraft" eingeschaltet,die allerdings auf der Basis von scheinbaren Symptomen wertet,o.k.?
(21) 2fastHunter · 27. Mai 2017
@20: Nein, dafür gibt es Fachkräfte, die darauf geschult sind. Genau darum ging es ja. Und bisher wurde die Frau nicht schuldig gesprochen, da die Verhandlung ja noch läuft, womit der Unschuldsvermutung kein Schaden zugefügt wurde. Du verteidigst sie also unnötig. Dies aber dafür mit vollem Eifer...
(20) naturschonen · 27. Mai 2017
@19 und du bestimmst, was krank und was gesund ist? Ich verteidige auch in keinster Weise die Frau Zschäpe, die kenne ich so wenig, wie sie dieser "Gutachter" kennt, ich verteidige allerhöchstens die "Unschuldsvermutung"!
(19) 2fastHunter · 27. Mai 2017
@16: Es geht hier nicht um Heilung, sondern um eine Diagnose. Und die kann man anhand der Symptome stellen. Ob Dir das passt, ist der Welt reichlich egal. Aber ich finde es auch spannend, wie Du hier Dein offensichtliche Heldin verteidigst. Alle doof außer Mutti.
(18) naturschonen · 26. Mai 2017
@17 stimmt genau und sie wird Gründe haben, auch über so einen Gutachter findet man Informationen aus vergangenen Gutachten, da darf man auch mal "nein" sagen - nochmal zu dem "Remonte Viewing": es ist total spannend zu erleben, wie schnell unser Versand urteilt und glaubt, das gewünschte Ergebnis zu kennen und es ist noch spannender weiter zu schauen und mehr Informationen zu entdecken und vor allem, dass man in 99 % der Fälle 100 % falsch gelegen hat - das haben alle 120 Teilnehmer erlebt!!
(17) tastenkoenig · 26. Mai 2017
Nebenbei: dass der gerichtlich bestellte Gutachter nicht mit Zschäpe sprechen konnte war ihre Entscheidung, nicht seine.
(16) naturschonen · 26. Mai 2017
@15 hübsche Idee, führt nur leider so ganz und gar nicht zu Heilung, sondern zu neuer Krankheit und auch hier werden Symptome übersehen - dieser "traditionelle" Weg ist für mich kein Lösungsansatz, sorry
(15) 2fastHunter · 26. Mai 2017
@14: Du hast also immer noch nicht begriffen, dass man Krankheiten anhand ihrer Symptome diagnostiziert.
(14) naturschonen · 26. Mai 2017
@13 ICH muss mich gar nicht entscheiden und in diesem Prozeß geht es um Zschäpe und deren Schuld, die Schuldfähigkeit und nachweisbare Mitschuld voraussetzt, der eine Gutachter attestiert eine Co-Abhängigkeit und Nichtschuldfähigkeit, der andere schätzt ein, sie wußte, was sie tat und das ohne sie selbst gesprochen zu haben...letzteres bezeichne ich als Vorurteil und zwar aufgrund von Anscheinen/Indizien ...mit deinen Worten: Trump ist nicht NUR Narzist, sonst wäre er nicht Präsident
(13) 2fastHunter · 26. Mai 2017
@12: Ja was denn jetzt? Hat der NSU diese Morde begangen oder nicht? Erst sprichst Du von Indizien, jetzt sind sie plötzlich klar die Täter. Du solltest Dich mal entscheiden :)
(12) naturschonen · 26. Mai 2017
@11 in diesem Prozeß sind soo viele Fehler von Verantwortlichen gemacht worden, daß man dringend einen Schuldigen braucht, der verurteilt werden kann, die wirklich Schuldigen haben sich ja selbst gerichtet, so etwa verstehe ich die Argumente des Joachim Bauer, was zumindest ein wichtiger Standpunkt ist.Was deine ach so fähigen Profiler können oder auch nicht würden sie erfahren, wenn sie mal beim Remonte Viewing mitmachen würden,aber wie du selbst feststellst, Jeder kennt eine Facette von Trump
(11) 2fastHunter · 26. Mai 2017
@10: Wer spricht denn von Indizien? Und Du weißt also nach wie vor nicht, was ein Profiler ist. Oder anders: Nur weil Du es Dir in Deiner Welt nicht vorstellen kannst, bedeutet das nicht, dass sowas nicht funktioniert. Anderes Beispiel: Auch ohne Donald Trump persönlich zu treffen kann Dir jeder Psychoanalytiker bestätigen, dass dieser Mensch ein Narzist ist.
(10) naturschonen · 26. Mai 2017
@9 danke für deine Hinweise, aber ein Mensch ist kein PC und keine Maschine. Bei technischen Geräten ist die Ferndiagnose schon machbar, aber Menschen haben so unglaublich viele Facetten, da kann man selbst beim mehrmaligen Hinschauen und -hören noch daneben liegen, aber ein Gutachten aufgrund von Indizien und anderen Anscheinsbeweisen kann den Kern auf keinen Fall treffen
(9) 2fastHunter · 25. Mai 2017
@8: Das hat nichts mit Vorurteil zu tun. Wenn Du mir beschreibst, was mit Deinem PC nicht stimmt, kann ich Dir sagen, was defekt ist. Und das ganz und gar ohne den PC auch nur einmal gesehen zu haben. Du solltest Artikel, die Du selbst verlinkst, auch mal lesen...
(8) naturschonen · 25. Mai 2017
@7 klar, bei Dr. wikipedia:<link> - früher hieß das Vorurteil, aber englisch klingt es besser, vorausgesetzt du beziehst dich auf diesen "Gutachter" Dr. Saß...wobei mir schon klar ist, dass ich auch selbst Vorurteile mitbringe gegen "Experten", die ihre Sichtweise für die einzig mögliche halten!
(7) 2fastHunter · 25. Mai 2017
@6: Schonmal was von Profiling gehört?
(6) naturschonen · 25. Mai 2017
Dieses Thema "Gutachter" ist unglaublich,ich erlebe selbst grade,dass sich eine Ärztin selbst widerspricht...Da fragt das Gericht mit Suggestivfragen nach und bekommt die Antwort,die es hören will,also auf zum unparteiischen Facharzt..Ich finde es mutig, daß der Gutachter der Frau Zschäpe so auf offensichtliche Mißstände hinweist - und zack,schon ist er voreingenommen..genauso üblich ist es, dass ein Gericht sich auf ein Gutachten stützt,obwohl der Betroffene gar nicht mit dem Menschen spricht
(5) stphnrei · 24. Mai 2017
dann sollten sie ein Gutachten über die Gutachter veranlassen,und das auch nochmals von einem begutachteten Begutachter überprüfen lassen,was für ein Schwachsinn!!solange diese angeblichen experten für ihre gutachten nicht zur Rechenschaft gezogen werden wird da eh nur Schwachsinn produziert!da werden Mörder,Vergewaltiger und Kinderschänder als geheilt beurteilt und 24 stunden später begehen sie dieselben verbrechen wieder.
(4) seepferd · 24. Mai 2017
Gutachten sind immer ein zweischneidiges Schwert. Neutral ist zumeist ein Gutachter auch nicht, weil schon im Vorfeld vieles über eine Person durchsickert und/oder eine Vorverurteilung stattfindet. Ich bezichtige Gutachter immer als Personen die danach Gutachten erstellen nach dem Motto "dessen Brot ich ess´dessen Lied ich sing". Ein von Gericht gestellter Gutachter wird zwangsläufig zu einem anderen Gutachten kommen als ein selbst konsultierter. Hab da, krankheitsbedingt, so meine Erfahrungen
(3) 2fastHunter · 24. Mai 2017
@2: Danke. An @1 sieht man mal wieder, wie gefährliches Halbwissen, paart mit Bauchgefühl, schnell mal zum Lynchmob wird. Nur weil sie Neonazi ist, heißt das ja noch lange nicht, dass sie bei den NSU-Anschlägen Täterin war. Wobei ich finde, dass sie als mögliche Mitwisserin wegen Duldung und unterlassener Hilfeleistung so oder so in den Bau wandern sollte ;)
(2) tastenkoenig · 24. Mai 2017
Unsinn. Ob sie überhaupt Täterin ist wird das Gericht erst am Ende des Verfahrens feststellen - bis dahin hat sie natürlich das Recht, dem gerichtlich bestellten Gutachten ein weiteres entgegenzustellen. Denn niemandem wäre mit einem unfairen Verfahren gedient.
(1) setto · 24. Mai 2017
"der von Zschäpes beiden Wunsch-Verteidigern als Gutachter benannt worden war" Schön, das sie 2 WUNSCH-Verteidiger bekommen hat, ich hoffe nicht auf Staatskosten, aber ihr dann noch zugestehen sich den Gutachter aussuchen zu dürfen zeigt mir nur, in DE geht Täterschutz immer häufiger vor Opferschutz
 
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