Berlin (dpa) - Nach der Blockade verschiedener Twitter-Accounts und der Löschung mehrerer Tweets steht das seit Jahresbeginn geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter in der Kritik. Die von einigen Löschaktionen betroffene AfD beklagte, der Rechtsstaat werde ausgehöhlt. Der Bundesverband ...

Kommentare

(50) X-Reaper · 05. Januar 2018
@Oldie42 den einen Punkt kann ich auch bestätigen ist mir auch schon wiederfahren.
(49) Oldie42 · 05. Januar 2018
@36 Da muß ich Dir recht geben, es wird dort Konsequent gelöscht sobald eine kritische Meinung geäußert wird wenn es Flüchtlinge betrifft. und wie im Kommentar @38 beschrieben, kann ich Dir auf anhieb noch weitere Kandidaten aufzählen die ebenfalls nur eine Sprache kennen Hetze und Beleidigung und diese werden dann von Mone tolleriert, wobei man bei Ausdrücken wie - Nazie braune Souse und ähnlichen Ausdrücken nicht mehr von hinzunehmender Tolleranz reden kann. Mal schaun wie lange es so bleibt
(48) k42800 · 05. Januar 2018
Der Faschismus wird nicht (mehr) sagen, ich bin der Faschismus. Er wird sagen, ich bin der Antifaschismus. Der Staat kann sich, privater Institutionen bedienen, um zu zensieren. Wer die Parallelen zu einem faschistoiden Staat nicht erkennt, muss entweder Nutznießer sein oder vollkommen verblödet.
(47) Pomponius · 05. Januar 2018
Wenn Facebook oder auch Twitter z.Bsp. ihre eigenen Geschäftsbedingungen durchgesetzt hätten, wäre das Gesetz unnötig gewesen. Bei den vielen Nutzern und daraus resultierenden vielen Beiträgen ist eine Überprüfung kostspielig und schmälert etwas den Gewinn, deshalb haben sie die Zügel einfach schleifen lassen.
(46) whiteheadeagle1 · 05. Januar 2018
@42 oh nein glaube mir, ich habe bestimmt kein Verständnisproblem mit Gesetzen. Ja, du hast Recht es steht SO geschrieben, aber was ist für den Seitenbetreiber die einfachste Umsetzung, zur Zugangssperrung ?? Beschwerde → Löschung / Sperre, oder Beschwerde → langwierige Diskussion mit dem Schreiberling. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz so unwichtig, wie ein Kropf, das braucht kein Mensch. Damit ist das Thema für mich erledigt. Übrigens @40 klasse Argument.
(45) Hannah · 05. Januar 2018
... .... Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich. Zitat Ende. Eventuell sollte also erstmal geklärt werden, was die verschiedenen Kommentatoren unter Zensur verstehen.
(44) Hannah · 05. Januar 2018
@41, es gibt sogar einen speziellen Absatz in Wikipedia dazu. <link> Zitat: Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[9] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. .....
(43) darkkurt · 05. Januar 2018
@41: ZENSUR geht per Definition vom Staat aus - Klamm ist KEINE staatliche Einrichtung!
(42) rudiffm · 05. Januar 2018
@35: Ist es möglich, dass Du ein Verständnisproblem mit einem Gesetz hast? Hierzu: „...einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt, oder den Zugang zu ihm sperrt; ...“, solltest Du besser lesen!! Das bezieht sich auf den Zugang zum Inhalt. Vom Account steht dort nichts!! Das ist sehr wohl ein Unterschied. Wie auch dort steht: "nach Eingang der Beschwerde", ist wie ein Antrag auf Löschung zu werten. Kein Antrag, keine Löschung nötig.
(41) k42800 · 05. Januar 2018
@25 Schon mal das Hirn eingeschaltet? Digitales/virtuelles Hausrecht ist auch Zensur, wenn es willkürlich ist.
(40) anddie · 05. Januar 2018
@33: Wenn aber irgendwas gelöscht wird, wie soll denn dann noch ein Staatsanwalt und Gericht dann ggf. eine Straftat nachweisen? Und wenn im Nachgang rauskommt, dass es keine Straftat war, wie soll es dann wieder hergestellt werden? Die Liste der Kritikpunkte an diesem Gesetz ist übrigens nicht gerade kurz <link> und jetzt zeigt sich, dass die Kritik berechtigt war. @39: hast du da irgendeinen Beleg?
(39) X-Reaper · 05. Januar 2018
Es ist Zensirung und besonders weil es Herr Maas entworfen hat, er will weiter gehen und einem Unternehmen die Macht geben ( sein eigenes ) alle Beiträge im Web zu Kontrollieren und Beiträge löscht. Wenn man sah ( die liste war mal Online ) was alles Verboten sein soll, hat man echt das Gefühl das die SS wiederbelebt werden soll. Das Politiker nicht mal nachdenken bevor sie irgend was durch bringen.
(38) k474647 · 04. Januar 2018
@37 nunja, das kann ich nicht beurteilen..."vllt hetzt du auf der falschen Seite"...frag am Besten mal bei Reddogg oder Kelle wie man hetzt, ohne dass die eigenen Kommentare gelöscht werden...
(37) darkkurt · 04. Januar 2018
@36: Irrtum! Hier wird doch auf übelste Weise "zensiert" - #wirdmanwohlnochsagendürfen #ironie
(36) k474647 · 04. Januar 2018
Ich wünschte, man würde auf klamm ähnlich konsequent hetzerische Kommentare löschen...leider haben die meisten hier wohl Narrenfreiheit
(35) whiteheadeagle1 · 04. Januar 2018
@33 Dann ließ mal im NetzDG §3 (2) 2 nach, Zitat: „...einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt, oder den Zugang zu ihm sperrt; ...“ Beim § 185 wird das mit dem „offensichtlich“ z.Bsp. schwierig, da dieser ein Antragsdelikt ist und somit dem Strafantrag des Beleidigten bedarf (gem. §194 Absatz 1 Satz 1 StGB. Und dein Argument, mit der Entlastung der Gerichte lasse ich so nicht gelten. Da gibt es genug andere Möglichkeiten.
(34) Folkman · 04. Januar 2018
@29: Ein schönes Exempel für Volksverhetzung ist auch folgender Tweet von AfD-Landeschef Uwe Junge, den man sich mindestens 2 Mal auf der Zunge zergehen lassen sollte: „Der Tag wird kommen, an dem wir alle Ignoranten, Unterstützer, Beschwichtiger, Befürworter und Aktivisten der Willkommenskultur im Namen der unschuldigen Opfer zur Rechenschaft ziehen werden.“ Klingt ganz schwer nach Drohung und herbeigesehntem Volkstribunal...
(33) rudiffm · 04. Januar 2018
@27: Deine Aussage "Über Straftaten und deren Strafe entscheiden immer noch die Gerichtsbarkeiten und nicht irgendwer." ist überflüssig. Das neue Gesetz hebelt dies nicht aus. Eine Sperre ist im übrigen nicht gefordert. Nur die Löschung. Das ist auch richtig so. Dieses Gesetz ist eine Entlastung für deutsche Gerichte. Man stelle sich vor, welch ein Aufwand zu betreiben wäre, würde man jeden Kommentar oder Beitrag zu Gericht tragen. Es beschneidet die Meinungsfreiheit jedenfalls nicht.
(32) k31607 · 04. Januar 2018
@31: ..... Bücherverbrennungen waren auch nur dem kalten Winter geschuldet.... ;-)
(31) rudiffm · 04. Januar 2018
@26: Es handelt sich nicht um ein Meinungsverbietungsgesetz. Die Meinungsfreiheit ist in keinster Weise durch das Netzwerksdurchsetzungsgesetz beschnitten worden. Letzteres gilt nur, wenn offensichtlich gegen ein anderes Gesetz verstoßen wurde. Es mag sein, dass manches vielleicht voreilig gelöscht wird. Besser zu früh, als zu spät.
(30) rudiffm · 04. Januar 2018
Manche haben aber auch verrückte Gedanken. Es gilt immer noch die Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz. Diese ist und war schon immer eingeschränkt, wenn gegen ein anderes Gesetz verstoßen wird. Wenn man das neue Gesetz Zensur nennt, nenne ich es eine angebrachte Zensur. Seine Meinung kann man durchaus normal und gesittet vorbringen. Man benötigt keine Kraftausdrücke oder Beleidigungen gegen bestimmte Personenkreise. Fakt: Der Ton macht die Musik, so einfach ist es.
(29) darkkurt · 04. Januar 2018
@28: Die Gefahr mag ja durchaus bestehen - dieses Gesetz ist sicherlich fraglich. Aber in den aktuellen Fällen der AfD-Druckspüler ist es imho lächerlich, dass diese sich auf "Meinungfreiheit" beziehen - das eine (Fall Meier) IST eine Beleidigung, das andere (Fall Störchin) IST Volksverhetzung!
(28) wkloss · 04. Januar 2018
Und das nennt sich Rechtsstaat - nur für wen? Meinungsfreiheit oder einer Meinung folgen? Das wird man ganz schnell merken von bestimmten Ämtern oder Leuten! @27 -hast ja Recht mit Gericht! Aber was für Leute sitzen da? Die nach Recht oder nach Meinung entscheiden?
(27) whiteheadeagle1 · 04. Januar 2018
Hinter dem AFD-Schutzschild kann man die Tragbarkeit bzw. Reichweite dieses Gesetzes schön verstecken. Wenn z.Bsp. Ein Arsch zu einem anderen Arsch „Du Arsch“ sagt und beide sich immer so anreden, dass ist das deren Angelegenheit. Jetzt kommt aber ein anderer und meldet diesen Tweet als Beleidigung und dann? Der Tweet wird gelöscht und der ACC gesperrt. Hier wird Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet. Über Straftaten und deren Strafe entscheiden immer noch die Gerichtsbarkeiten und nicht irgendwer.
(26) k31607 · 04. Januar 2018
Alle totaltären Systeme bedienen sich ähnlicher Gesetze und Verordnungen. Der einzige Grund hierfür wird wohl sein, dass sich Macht- und Finanzeliten vor Meinungen und Analysen, welche nicht den Interessen dieser dienen, zu schützen. Durch Zensur wird es auch viel einfacher sein, die vorgegebenen "Mainstreammeinungen" zu manifestieren. Ein "Meinungsverbietungsgesetz" ist dementsprechen auch als "Hirnwäsche 2.0" anzusehen. Interessant hierzu: <link>
(25) darkkurt · 04. Januar 2018
@23: Schon mal die AGB gelesen? Insbesondere §7 und §8! Nicht Zensur, sondern digitales HAUSRECHT!
(24) darkkurt · 04. Januar 2018
@17: Dann sollte man beleidigende Tweets, die sich gegen Gauland und die anderen mentalen Hohlkörper aus seiner "Partei" richten, auch massenhaft verbreiten... ansonsten könnte die Meinungsfreiheit ja auch eklatant bedroht sein...
(23) k42800 · 04. Januar 2018
Hier bei Klamm wird auch zensiert. Sogar, wenn man alles mit Quellen belegen kann, wird unpassendes gelöscht.
(22) donaldus · 04. Januar 2018
@14: Genau darum geht es: Es ist ein offensichtlicher Straftatbestand und der muss sofort unterbunden werden. Das gilt bei anderen Straftatbeständen wie Einbruch, Überfall etc. auch. Das hat überhaupt nichts mit Meinungs- oder Pressefreiheit zu tun, was uns die AFD und andere gerne glauben machen möchten. ->> Das wird man ja mal sagen dürfen <<- No Go!!!
(21) Fee · 04. Januar 2018
@19: Ich stimme dir voll und ganz zu, aber das ist eigentlich (leider) gar kein extremes Beispiel, was du da abgibst. Eher "Alltag", also zur "Normalität" geworden. ^^ Da macht es auch keinen Unterschied, ob die eigenen Kinder (ebenso egal ob minderjährig oder volljährig) davon betroffen sind, man selber oder Fremde. Es geht schlichtweg ums Prinzip an sich, Verallgemeinerungen, in Bezug auf "menschenfeindliche bzw. -abwertende, herabwürdigende Äußerungen"...wie z.B. diese von Frau Storch..
(20) Wesie · 04. Januar 2018
@17: Was Gauland will, spielt zum Glück gar keine Rolle. ;) Und dass er wieder mal die "Meinungsfreiheit" in Gefahr sieht, wundert ja auch nicht. ;) darauf berufen sich solche Nazis nämlich immer, wenn sie was hochgeschätztes als Argument brauchen...
(19) Kioto66 · 04. Januar 2018
@16 genau so sehe ich es auch. @14 und an alle anderen die das hier Verteidigen. Das wir jetzt ein sehr extremes Beispiel. Stellt euch vor, eure Minderjährigen Kinder werden beleidigt und mit dem Tode bedroht oder es werden anzügliche Bilder oder Videos gepostet. Opfer wollen nicht erst warten, bis irgendwas passiert oder Sie bewiesen haben, dass der andere im Unrecht ist. Um etwas wichtiges zu sagen, kann man eine Sprache finden, die nicht gelöscht werden muss.
(18) suse99 · 04. Januar 2018
Zumindest hat die ganze Diskussion nun sehr viel Aufmerksamkeit erregt und die Äußerungen der Frau v. Storch und Herrn G. wieder nett in den Vordergrund gerückt. Die sollten dankbar sein für so viel Werbung für die eigene Sache. - Die "unbestimmten Rechtsbegriffe" sind an anderen Stellen erklärt, ein Manko der gesamten Gesetzestexte, aber platzsparend. - Beleidigung ist ein persönlicher Angriff, Meinung ist ähnlich, nur mit den Worten "Ich meine, dass...." Wurde vor Jahren gerichtlich geklärt.
(17) Fee · 04. Januar 2018
@ 16 bezügl. @ 14: Zitat: "Du willst doch solche Äußerungen wohl nicht so lange öffentlich sichtbar lassen, bis irgendein Richter (nach Ewigkeiten) mal klarstellt, dass es sich um Unrecht handelt..." Gauland will das schon. ;-) Er sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. Er rief alle Nutzer sozialer Medien auf, von Storchs gelöschten Kommentar «immer und immer wieder zu veröffentlichen». <link>
(16) Wesie · 04. Januar 2018
@14: Natürlich muss ein Kommentar gelöscht bzw. vorübergehend gesperrt werden, wenn noch nicht klar ist, ob er gegen geltendes Recht verstößt. Du willst doch solche Äußerungen wohl nicht so lange öffentlich sichtbar lassen, bis irgendein Richter (nach Ewigkeiten) mal klarstellt, dass es sich um Unrecht handelt... Dann kann man sich die Verfolgung solch anstößiger Aussagen ja gleich sparen!
(15) Troll · 04. Januar 2018
Twitter ist ein privater Anbieter. Die können zensieren und Leute sperren, wie sie wollen. Daher verstehe ich weder, wieso das Politiker jetzt so beanspruchen, um sich dort mitzuteilen noch warum man sich dann beschwert, wenn da was gelöscht wird, falls es Politiker trotzdem tun.
(14) AS1 · 04. Januar 2018
@13 Genau darum geht es hier nicht. Ich stimme absolut zu, was den Tatbestand §130 StGB angeht. Darum Anzeige, darum Strafverfolgung. Genau das ist aber die richtige Reihenfolge. Und nicht Äusserung - Sperrung - und dann Sachverhaltsprüfung durch die zuständigen Behörden.
(13) donaldus · 04. Januar 2018
Es ist schon interessant, die Posts hier zu lesen. Fr. von Storch hat den Tatbestand, festgehalten im §130 STGB klar erfüllt. Mindestens eine Anzeige ist ja schon eingegangen. Trotzdem werden hier solche Äußerungen der Beleidigungen und Volksverhetzungen sogar noch verteidigt. "Der soll es halt aushalten". Das betrifft auch Fußballspieler, die aber so etwas von beleidigt werden, Ein bisschen mehr Niveau und Nachdenken vor einem Post wäre schon wünschenswert.
(12) anddie · 04. Januar 2018
@8: Das ist bei Twitter, FB und Co. etwas anders zu sehen. Denen könnte ggf. durch die Kartellbehörden Machtmissbrauch vorgeworfen werden, da sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben. @Topic: Grundsätzlich bin ich eher bei den Kritikern dieses Gesetzes. Es gibt eindeutig zu viele unbestimmten Begriffe im Gesetz und eine Auslagerung der Rechtsprechung an private Unternehmen geht einfach nicht.
(11) Pomponius · 04. Januar 2018
Das Gesetz ist sicher nicht ein gelungener Wurf. Jedoch nach knapp vier Tagen sind die Auswirkungen noch nicht abschätzbar. Es wird sich in gewissem Maße einschleifen und es wird jemanden geben, der bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird. Auf alle Fälle wird es neue kuriose Umschreibungen geben. PS: Beleidigungen sind persönliche Angriffe verschiedenster Art. Daneben gibt es noch: Üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Kreditgefährdung etc.
(10) AS1 · 04. Januar 2018
@8 Prinzipiell richtig, aber Twitter und Co wollen ja weiterhin Geld verdienen. Und ausgesperrte Nutzer und Nutzung des Hausrechts führen weder zu weiteren Kunden noch zu höherer Werbereichweite.
(9) Kelle · 04. Januar 2018
@8 FB und Twitter löschen auch so oder sperren Accs. Alles nix neues, nur trifft es jetzt die #Volkspfosten der AfD, da muss gejammert werden.
(8) nierenspender · 04. Januar 2018
Können sich Twitter und Co da nicht einfach auf Ihr "Hausrecht" berufen und fertig? Wenn ich ein Forum betreibe lösche ich auch was ich nicht für anständig bzw. rechtens halte, und wenns mir ganz reicht mach ich den Laden zu. Oder gibt's mittlerweile nen Rechtsanspruch auf Twitter?
(7) AS1 · 04. Januar 2018
@4 "Heul leiser" gehört wohl auch nicht mehr ganz zum anständigen Umgangston :)
(6) knueppel · 04. Januar 2018
Sowas wie Meinungsfreiheit ist ohnehin reine Utopie, solange man Leute wegen Beleidigung anzeigen kann. Was bitte unterscheidet eine "Beleidigung" von einer Meinung? Es ist doch lediglich ein Armutszeugnis für den sogenannten "Beleidigten", wenn er sich durch verbale Anfeindungen stören lässt.
(5) Wesie · 04. Januar 2018
@4: Genauso ist es. Deren Accounts auf sozialen Plattformen gehören eigentlich schon vorsorglich entfernt...
(4) Kelle · 04. Januar 2018
@3: Heul leiser. Ein anständiger Umgangston in den Kommentarspalten, und schon ist das Problem aus der Welt. Aber das kann und will die AfD nicht. Die will weiterhin von Halbnegern und muslimischen Barbaren twittern.
(3) AS1 · 04. Januar 2018
@2 Es ist und bleibt trotzdem Zensur. In Zukunft werden eine grosse Menge von Posts erstmal gesperrt werden, da die Plattformbetreiber glauben, daß eine Straftat vorliegt und sich schadlos halten wollen. Die betroffenen User müssen dann gerichtlich durchsetzen, daß die Sperrung aufgehoben wird. Das ist faktisch eine Umkehr der Beweislast und geht deutlich zu Lasten der Meinungsfreiheit.
(2) gabrielefink · 04. Januar 2018
Wenn sich nicht so viele mit ihrer Ausdrucksweise daneben benehmen würden, meistens unter dem Deckmantel der Anonymität, dann wäre diese "Zensur" auch nicht nötig. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass ich jeden der mir nicht passt beleidigen und beschimpfen kann. Man kann seine Argumente auch vernünftig und zivilisiert vorbringen.
(1) dongustavo · 04. Januar 2018
Ich bin kein AFD-Freund, aber es ist schon sehr traurig, dass sich unsere, sich selbst so hochlobenden Politiker, nur mit Zensur zu Worte melden. Traurig, traurig Hr. Maas.
 
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