Köln (dts) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln begrüßt, wonach "das nichtsendungsbezogene Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich" sei und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. "Das Kölner OLG ...

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