Mönchengladbach (dpa) - Ein ehemaliger Klinik-Chef, der die Wunde einer frisch operierten Patientin mit ausgepresstem Zitronensaft desinfiziert hat, ist zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Ex-Chefarzt Arnold Pier, der auch Besitzer der ...

Kommentare

(5) Passat · 15. Januar 2010
fragt man sich noch überhaupt in welcher Klinik richtig behandelt wird? ich lag 3 Tage mit inneren blutungen im KH bis der Arzt sagte er könne mich nicht operrieren das muss ein Spezialist machen** na danke auch**
(4) Honda-Shadow · 15. Januar 2010
Hoffentlich liegt der Richter mal bei so einem unterm Messer.
(3) Dizmo · 15. Januar 2010
Dieses Urteil ist ein Hohn für das Opfer und Angehörige bzw. Freunde .... unfassbar :-(((( ich kann mich Lord nur anschliessen... eine Schande für die Ärzteschaft. Ich frage mich auch, welches medizinische Personal bei so etwas mitmacht, ich habe gelernt keine ärztlichen Anordnungen durchzuführen, die den Patienten gefährden... Diese "Behandlung" gehört für mich eindeutig dazu....
(2) k251998 · 15. Januar 2010
Ein typisches Akademikerurteil. Hier lässt der Richter sogar noch Spielraum für die nächsten Verfahren, damit der "Arzt" bei weiteren Strafen doch nicht in den Knast muss. Sollte die Staatsanwalt nicht in Berufung gehen, macht sie sich mitschuldig.
(1) k293295 · 15. Januar 2010
Das ist nicht fahrlässig, das ist vorsätzlich. Der Mann gehört wg. Mordes angeklagt, denn das Opfer war arg- und wehrlos, es starb grausam und die Beweggründe waren niedrig (Habgier). Eine Schande für den Arztberuf, dieser Kerl!
 
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