Luxemburg (dpa) - Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen möglich, ...

Kommentare

(1) der_amboss · 10. November 2017
Quäl dich 6 Tage bleib am 7. zu Haus. War schon im Feudalismus so. Wollen wir noch eine Stufe zurück?
 
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