WMD veröffentlicht xFlow eInvoicing
Neues Modul der xFlow-Reihe zur Erstellung von SAP SD Ausgangsrechnungen im ZUGFeRD-Format
Ahrensburg, 24.07.2017 (PresseBox) - Eingangsrechnungen nach ZUGFeRD-Standard kann die WMD-Lösung xFlow Invoice schon seit 2014 verarbeiten. Allerdings werden bislang kaum Rechnungen in dem neuen PDF/A-3-Format verschickt, da sich für den Rechnungssteller auf den ersten Blick kein Mehrwert gegenüber Papier- oder konventionellen PDF-Rechnungen ergibt. Doch das ist nicht ganz so. Allein mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU ab Ende 2018 wird eine geeignete Anwendung notwendig werden. Deshalb stellt WMD jetzt die neue Lösung xFlow eInvoicing vor. Mit ihr können SAP-Anwender Ausgangsrechnungen aus SAP SD im ZUGFeRD-Format erstellen und das Thema E-Invoicing ganzheitlich angehen.
Alle steuerrechtlich vorgeschriebenen Rechnungsdaten gibt die Lösung in eine vordefinierte XML-Datei aus und bettet diese in eine PDF/A-3 Datei ein, die dann als E-Mail vollautomatisch aus dem System heraus an den Empfänger versendet wird. Als eines der führenden Unternehmen in der Digitalisierung bietet die WMD Group dabei nicht nur die Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen im BASIC-, sondern auch im erweiterten COMFORT-Format. Das BASIC-Format reduziert die Anforderungen an den Rechnungsaustausch auf ein Minimum, um auch einfachste Rechnungen abbilden zu können. Bei diesen entfällt beispielsweise die strukturierte Übergabe von Positionsnummern oder Einzelpreisen. Das COMFORT-Format stellt darüber hinaus praktisch alle relevanten Daten, die für eine automatisierte, systemgestützte Rechnungsbearbeitung beim Empfänger notwendig sind, bereit.
SAP-Anwender, die ihre Ausgangsrechnungen im strukturierten ZUGFeRD-Format versenden, sparen zum einen Druck- und Portokosten sowie manuellen Aufwand. Sie legen außerdem die Basis für eine schnellere Verarbeitung beim Rechnungsempfänger. Dieser kann die Belege mit geringem technischem Aufwand direkt digital verarbeiten, weil sie u.a. vom Empfänger vorgegebene, zusätzliche Daten enthalten können wie Kostenstelle, Sachkonto und PSP- (Projekt-Struktur-Plan-) Elemente. Der Rechnungsempfänger muss Daten nicht mehr manuell erfassen bzw. kann auf eine ressourcenintensive Datenextraktionslösung verzichten. Insbesondere aber erfüllt der Versender mit einer Lösung wie xFlow eInvoicing schon jetzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU, nach der im öffentlichen Bereich ab Ende 2018 nur noch elektronische Rechnungen im strukturierten Format verarbeitet werden dürfen.
Alle steuerrechtlich vorgeschriebenen Rechnungsdaten gibt die Lösung in eine vordefinierte XML-Datei aus und bettet diese in eine PDF/A-3 Datei ein, die dann als E-Mail vollautomatisch aus dem System heraus an den Empfänger versendet wird. Als eines der führenden Unternehmen in der Digitalisierung bietet die WMD Group dabei nicht nur die Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen im BASIC-, sondern auch im erweiterten COMFORT-Format. Das BASIC-Format reduziert die Anforderungen an den Rechnungsaustausch auf ein Minimum, um auch einfachste Rechnungen abbilden zu können. Bei diesen entfällt beispielsweise die strukturierte Übergabe von Positionsnummern oder Einzelpreisen. Das COMFORT-Format stellt darüber hinaus praktisch alle relevanten Daten, die für eine automatisierte, systemgestützte Rechnungsbearbeitung beim Empfänger notwendig sind, bereit.
SAP-Anwender, die ihre Ausgangsrechnungen im strukturierten ZUGFeRD-Format versenden, sparen zum einen Druck- und Portokosten sowie manuellen Aufwand. Sie legen außerdem die Basis für eine schnellere Verarbeitung beim Rechnungsempfänger. Dieser kann die Belege mit geringem technischem Aufwand direkt digital verarbeiten, weil sie u.a. vom Empfänger vorgegebene, zusätzliche Daten enthalten können wie Kostenstelle, Sachkonto und PSP- (Projekt-Struktur-Plan-) Elemente. Der Rechnungsempfänger muss Daten nicht mehr manuell erfassen bzw. kann auf eine ressourcenintensive Datenextraktionslösung verzichten. Insbesondere aber erfüllt der Versender mit einer Lösung wie xFlow eInvoicing schon jetzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU, nach der im öffentlichen Bereich ab Ende 2018 nur noch elektronische Rechnungen im strukturierten Format verarbeitet werden dürfen.