Mainz (dpa) - Der Holocaust-Leugner Richard Williamson will die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro anfechten und Rechtsmittel einlegen. Das teilte der Anwalt des 70-jährige Bischofs der ultrakonservativen Piusbruderschaft dem ARD-Magazin «Report Mainz» mit. Das Regensburger Amtsgericht ...

Kommentare

(3) k395311 · 18. April 2010
Richard Williamson ist Engländer, der TV-Sender dem das Interview gegeben wurde kam aus Schweden, sollte nie in Deutschland ausgestrahlt werden. Nach geltender schwedischer Justiz war das Interview nicht strafbar. Auch nach deutschem Recht steht das Urteil auf wackligen Beinen, den das Interview wurde nicht z.B. auf einem öffentlichen Platz geführt, sondern in privaten 4 Wänden, wo der deutsche Rechtsstaat keinerlei Befugnis hat, einzugreifen.
(2) k139269 · 18. April 2010
Ich würde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Auch wenn was der gute Herr gesagt hat nicht die feine Art ist, so ist es doch freie Meniungsäußerung. Und die ist ein grundlegendes Menschenrecht!
(1) kimbini · 18. April 2010
Ja, so ist das mit der freien Meinung: Es gibt sie nicht! Wenn Du Dich nicht an staatliche Vorgaben hälst, wirst Du bestraft!
 
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