Wie sich Uber-Fahrer um Kopf und Kragen fahren

Wer als Uber-Fahrer tätig ist, geht viele Risiken ein. Denn das Unternehmen wälzt in seinen Verträgen viele Gefahren auf die Fahrer ab. Ob Bußgeld oder Schadensersatz bei einem Unfall: Im Zweifel tragen die Autobesitzer die Kosten. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten, etwa ob Uber-Fahrer gewerblich handeln.

Erst kamen die Mitfahrgelegenheiten für Autofahrten zwischen verschiedenen Städten. Nun sind es Uber und Co., die das Prinzip des gemeinschaftlichen Fahrens innerhalb von Großstädten aufgreifen, aber doch ganz anders sind. Da die Dienste ganz einfach über Apps funktionieren, wissen die meisten Fahrer nicht, welches Risiko sie eingehen. Insbesondere Uber hat Verträge, bei denen vor allem das Wohl des amerikanischen Unternehmens im Vordergrund steht. Das geht aus Recherchen von hr-online hervor. Die Bezahlung der Fahrer ist einerseits nicht verbindlich, andererseits riskieren sie durch die Mitnahme von fremden Personen ihren Kfz-Versicherungsschutz. Einem Fahrer von Wundercar - ein weiterer Fahrdienstanbieter - hat ein Kfz-Versicherer bereits gekündigt.

Uber-Fahrer riskieren Kündigung ihrer Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung müssen Kunden angeben, wie sie ihr Fahrzeug nutzen. Die meisten Uber-Fahrer werden in der Vergangenheit mitgeteilt haben, dass sie ihr Auto privat oder überwiegend privat nutzen. Doch zumindest aus Sicht eines Versicherers stellt die Mitnahme von Fahrgästen über die Wundercar-App eine geänderte Nutzungsart dar, aus der sich eine Gefahrenerhöhung gibt, berichtet die WirtschaftsWoche. Dem Fahrer wurde entsprechend außerordentlich gekündigt. Dies ist die erste öffentlich bekannte Kündigung in Zusammenhang mit der Nutzung von Uber und Co. - doch wahrscheinlich nicht die letzte.

Nutzung von Uber als Fahrer: "Existenzen stehen auf dem Spiel"

Uber verweist zwar darauf, dass Partner neben der eigenen Kfz-Versicherung zusätzlich mit einer Uber-Versicherung abgesichert sind. Gleichzeitig sichert sich das Unternehmen jedoch "einen vertraglichen Entschädigungsanspruch - um sich das Geld für die Entschädigung beim Fahrer zurückzuholen", erläutert Lara Sherman, Anwältin für Arbeitsrecht, gegenüber hr-online. Bei einem Verkehrsunfall besteht so nicht nur das Risiko, dass die Kfz-Versicherung aufgrund des veränderten Versicherungsstatus Regressforderungen stellt, sondern auch, dass die von Uber erstatteten Kosten zurückgezahlt werden müssen. "Geht es um mehrere hunderttausend Euro oder gar Millionen, stehen Existenzen auf dem Spiel", so das Fazit des Hessischen Rundfunks.

Uber: Kein Anspruch auf Bezahlung

Für viele Experten stellt der Alternativ-Dienst zu Taxis eine gewerbliche Tätigkeit dar. Denn anders als beispielsweise bei Mitfahrgelegenheiten erhalten die Fahrer ein Entgelt und nicht nur eine Aufwandsentschädigung, mit der die Betriebskosten abgedeckt werden. Jedoch ist diese Bezahlung nicht garantiert. Uber beschreibt sie als "vorgeschlagene, freiwillige Servicepauschale". Auch im Vertrag ist laut hr-online geregelt, dass der Vertragspartner "keine vereinbarte Vergütung" erhält. Selbst auf die Servicepauschale besteht kein Anspruch.

Uber-Fahrer gehen also gleich zwei Risiken ein: Zum einen können ihre Fahrten als gewerblich angesehen werden. Dies bedeutet, sie bräuchten dafür nicht nur einen Personenbeförderungsschein, sondern sie müssten die Einnahmen auch versteuern. Zum anderen steht den Uber-Fahrern im Zweifel kein Cent zu. Und: Bußgelder, die in Zusammenhang mit fehlenden Lizenzen erhoben werden, müssen von den Fahrern getragen werden.

Steht Uber vor dem Aus?

Uber und Co.-Fahrer sollten sich angesichts der Risiken überlegen, ob es sich für sich wirklich auszahlt, für ein paar Euro pro Fahrt Wildfremde durch Deutschlands Großstädte zu chauffieren. Ohnehin scheint zumindest UberPOP - der Fahrdienst privater Fahrer - ein Angebot mit Ablaufdatum zu sein. In Hamburg steht der Fahrdienst kurz vor dem Verbot. Der Grund ist der fehlende Personenbeförderungsschein, den man in Deutschland für das Befördern von Personen gegen Geld braucht. Sollte der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts dem geforderten Verbot zustimmen, hätte dies wohl Signalwirkung in anderen Großstädten wie Berlin, Frankfurt und München.

Kfz-Versicherung
[finanzen.de] · 29.07.2014 · 10:48 Uhr
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