Wie lange können sich Studenten günstig krankenversichern?
(lifepr) Düsseldorf, 29.10.2014 - Die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens sogenannter Hinderungsgründe (Erkrankung, Behinderung) spätestens mit dem 37. Lebensjahr. Die Krankenversicherungspflicht als Student über den Zeitpunkt der Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus kommt nur in Frage, wenn Hinderungsgründe für die Überschreitung dieser Altersgrenze ursächlich gewesen sind. Liegen solche Gründe vor und bestehen sie über den Zeitpunkt der Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus nahtlos fort, verlängerten sie gleichwohl die Versicherungspflicht nicht zeitlich unbegrenzt. Vielmehr hat sich das Fortdauern des kostengünstigen Versicherungsschutzes als Student an dem maximalen Zeitrahmen zu orientieren, den das Gesetz für das nicht verzögerte Erreichen eines Studienabschlusses akzeptiere. Das sind in der Regel 14 Fachsemester, mithin sieben Jahre. Die Höchstdauer der Versicherungspflicht als Student reicht daher längstens bis zur Vollendung des 37. Lebensjahres, erklären ARAG Experten (BSG, Az.: B 12 KR 17/12).
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