Wie kann ein Shopbetreiber die Vorteile von janoFair nutzen?
Seit dem Start von janoFair nutzen inzwischen mehrere Hundert Onlineshops unseren innovativen Schlichtungsservice für Konflikte zwischen Shopbetreibern und ihren Kunden

Sulzbach / Ts, 18.10.2017 (PresseBox) - Wie kann ich die Vorteile von janoFair als Shopbetreiber nutzen?

Seit dem Start von janoFair nutzen inzwischen mehrere Hundert Onlineshops unseren innovativen Schlichtungsservice für Konflikte zwischen Shopbetreibern und ihren Kunden. janoFair steht nicht nur für Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern offen. Shopbetreiber, die an gewerbliche Kunden (Unternehmer) verkaufen, können ebenso die janoFair Schlichtung als weiteres vertrauensbildendes Argument gegenüber ihren Kunden kommunizieren. Schließlich erspart das Schlichtungsverfahren von janoFair den teuren und zeitraubenden Gang vor ein staatliches Gericht. Sollte die Schlichtung scheitern, können die Parteien immer noch einen Prozess ins Rollen bringen.

Der Weg zu janoFair ist einfach

Um als Shopbetreiber den janoFair Schlichtungsservice nutzen zu können, ist nicht viel Aufwand erforderlich. Wir bieten den Schlichtungsservice als kostenfreie Option allen Kunden an, die ein AGB Hosting Paket auf janolaw.de für ihren Onlineshop gebucht haben. Wird im Onlineshop ausschließlich an Unternehmer verkauft, steht der janoFair Schlichtungsservice kostenfrei zur Verfügung, wenn das AGB Update B2B Gold Paket gekauft wird. Nach dem Kauf des jeweiligen AGB Service müssen die einzelnen Dokumente erstellt werden. Dazu gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Datenschutzerklärung und, falls an Verbraucher verkauft wird, eine Widerrufsbelehrung und eine Widerrufsformular.

Danach muss der Shopbetreiber in seinem persönlichen Login-Bereich unter My janoFair die Shopdaten ergänzen und angeben, an welche Kundengruppe (Verbraucher und/oder Unternehmer) im Shop verkauft wird und mit welchen Warengruppen gehandelt wird. Abschließend muss eine Person samt Kontaktdaten benannt werden, die im Falle eines Schlichtungsverfahrens als Ansprechpartner für janoFair zur Verfügung steht.

janoFair Logo zeigt Teilnahmebereitschaft

Hat der Shopbetreiber alle erforderlichen Angaben gemacht, steht ihm automatisch und kostenlos in seinem persönlichen Bereich, unter My janoFair, das janoFair Logo zum Einbau auf der Shop-Webseite zur Verfügung. Dazu wird ein HTML-Code des Logos in verschiedenen Größen angeboten. Mittels des HTML-Codes kann das Logo in verschiedenen Größen auf den Shop-Webseiten flexibel eingebunden werden. Es stehen Varianten von 50*50 bis 100*100 Pixel zur Verfügung.

Weitere Voraussetzungen für die Durchführung der janoFair Schlichtung

Beantragt ein Kunde eines Onlineshops eine Schlichtung, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Verfahren durchgeführt werden kann. Zunächst ist erforderlich, dass der Kunde bereits versucht hat mit dem Shopbetreiber eine Einigung herbeizuführen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, wird die Streitigkeit zur Schlichtung angenommen. Darüber hinaus werden nur Streitigkeiten angenommen, die nach Vergabe des janoFair Logos entstanden sind. „Altfälle“ können damit nicht bearbeitet werden.

Ebenso wird die janoFair Schlichtung nicht durchgeführt, wenn die geltend gemachten Ansprüche bereits anderweitig geltend gemacht wurden (z.B. bei einer anderen Schlichtungsstelle oder gar vor einem staatlichen Gericht), wenn der geltend gemachte Anspruch bei Antragstellung verjährt ist oder der Streitwert 100.000 Euro übersteigt. Weitere Voraussetzungen regelt die Schlichtungsordnung von janoFair.
Internet
[pressebox.de] · 18.10.2017 · 11:00 Uhr
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