(lifepr) Nürnberg, 16.06.2017 - Das LG Berlin stellte mit Entscheidung vom 25.04.2017, Az.: 38 O 31/16, erneut fest, dass eine durch die Deutsche Kreditbank AG (DKB) verwandte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. „Wichtig ist, dass die Belehrung nicht die typische falsche Formulierung „frühestens“, ...

Kommentare

(1) k17595 · 17. Juni 2017
"Kleingedrucktes" gehört verboten, denn die Intention ist häufig Irreführung des Verbrauchers.
 
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