(lifepr) Nürnberg, 16.06.2017 - Das LG Berlin stellte mit Entscheidung vom 25.04.2017, Az.: 38 O 31/16, erneut fest, dass eine durch die Deutsche Kreditbank AG (DKB) verwandte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. „Wichtig ist, dass die Belehrung nicht die typische falsche Formulierung „frühestens“, ...