WhatsApp darf in Deutschland seine englischsprachigen Vertragsbedingungen nicht mehr verwenden. Beim Impressum muss WhatsApp ebenfalls nachbessern, so eine Entscheidung des Landgerichtes Berlin(AZ: 15 O 44/13) nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das sogenannte Versäumnisurteil ...