(lifepr) München, 02.03.2015 - „Low Carb“ bzw. auf Deutsch „mit wenig Kohlenhydraten“ ist nicht nur seit Atkins eine vielfach verbreitete Werbeaussage. Ob solche Aussagen bei einem bestimmten Müsliprodukt zulässig sind, musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entscheiden. Dabei spielte die ...