(lifepr) Düsseldorf, 05.08.2015 - Die Ankündigung, fremde Rabattgutscheine einzulösen, ist nicht unlauter. In dem Verfahren ging es um zwei Werbemaßnahmen, in denen eine Drogeriemarktkette angeboten hatte, auch Rabattgutscheine anderer Unternehmen anzunehmen. Schon das Landgericht hatte die Klage ...