(pressebox) Karlsruhe, 28.07.2016 - Auf einer Veranstaltung gibt es eine Reihe potentieller Stolpergefahren: Stufen, Kanten, Kabel, Rohre... aber auch dann, wenn Gegenstände umfallen. Das Oberlandesgericht Jena hat entschieden, dass man nicht immer für alles verantwortlich ist. Was war passiert: ...

Kommentare

(1) ircrixx · 29. Juli 2016
Was für`n G'schwafel weg'n der Tafel ... und immer noch nicht ist wer haftet, wenn in China der Sack Reis umfällt.
 
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