(lifepr) Düsseldorf, 29.06.2016 - Ein Wohnhaus, das die Nachbargebäude in seiner Firsthöhe um einen Meter überragt, fügt sich nicht in ein homogenes Wohngebiet ein und ist somit unter Umständen unzulässig. Dem Bauherrn war im verhandelten Fall eine Baugenehmigung zum Abbruch eines bestehenden ...