(lifepr) Düsseldorf, 23.01.2014 - Wenn jemand auf der Straße seine Brieftasche, Bargeld oder ein Schmuckstück verloren hat, steht ein anderer eventuell vor der Frage: Darf ich das Gefundene einfach behalten? Und habe ich, wenn ich die Fundsachen zurückgebe, einen Anspruch auf Finderlohn? Die ARAG ...

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