(lifepr) Würzburg, 07.07.2015 - Bauen Sie nur für morgen oder für die Zukunft? Die EU-Gebäuderichtlinie fordert für Neubauten (ab 31.12.2020) und bei Behördengebäuden (bereits ab 31.12.2018) den Niedrigstenergiestandard. Dies gilt auch für Sanierungen, die mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle ...