(lifepr) Düsseldorf, 05.12.2014 - An Hausfassaden, auf Balkonen und in den Vorgärten blinkt, funkelt und strahlt es mancherorts fast so hell wie in Las Vegas. Nicht jeder kann sich über den fassadenkletternden Weihnachtsmann und flackernde Blinklichtattacken freuen. Was erlaubt ist, wissen ARAG ...