(lifepr) Düsseldorf, 24.11.2014 - Das Weihnachtsgeld noch mitgenommen und dann dem Chef die Kündigung auf den Schreibtisch gelegt. Vielleicht nicht die feine Art - wer aber aus dem Betrieb ausscheidet muss gezahltes Weihnachtsgeld nur dann zurückzahlen, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ...