(lifepr) Düsseldorf, 25.11.2014 - Auch wenn ein Arbeitgeber bei den letzten Zahlungen des Weihnachtsgeldes darauf hingewiesen hat, dass die Auszahlung freiwillig erfolgt, darf ein Arbeitgeber das über Jahre hinweg gezahlte Weihnachtsgeld nicht einfach streichen. Das geht aus einem Urteil des ...

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