(pressebox) Köln, 26.11.2014 - Keine Ausnahmen: Für Weihnachtsfeiern in Räumlichkeiten des Betriebes gelten die üblichen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer, die die besondere Situation im Vergleich zum normalen Arbeitsalltag berücksichtigt. ...

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