Wasserrutschen: Richtiges Verhalten schützt vor Unfällen
TÜV Rheinland: Hinweistafeln und Ampelsysteme immer beachten / Kinder mit örtlichen Gegebenheiten vertraut machen
(pressebox) Köln, 07.07.2015 - Ob in Freibädern oder in riesigen Erlebnis-Aquaparks: Wasserrutschen bieten ausgelassenen Badespaß. Besonders bei Kindern und Jugendlichen kommen die Röhren gut an. Damit dem rutschigen Vergnügen nichts im Wege steht, immer die Regeln beachten. "Hinweistafeln an den Wasserrutschen zeigen, ab welchem Alter und in welcher Rutschposition die Anlage benutzt werden darf und welchen Schwierigkeitsgrad sie besitzt", sagt Hans Küpper von TÜV Rheinland, der mit seinem Team die Sicherheit von Wasserrutschen prüft. Den Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten ist eine der wichtigsten Regeln, damit es keine Verletzungen gibt. An manchen Anlagen sind am Start Ampeln angebracht, die über eine Lichtschranke verfügen. Sie zeigen an, wann die Rutsche für den nächsten Badegast frei ist.
Europäische Norm für Wasserrutschen
Die Anlagen in Deutschland und in Europa unterliegen einer Prüfpflicht. Einmal pro Jahr soll durch eine Prüforganisation wie TÜV Rheinland gecheckt werden, ob die Rutschen die Vorschriften nach DIN EN 069 erfüllen. Sie gelten für alle Wasserrutschen in Schwimmbädern mit öffentlicher Nutzung sowie für Hotel-Pools. "Am Eingang der Rutschen muss laut Norm ein Schild mit Hinweisen zum richtigen Rutschverhalten angebracht sein", so der Experte. Die einzelnen Hinweise sind nicht in den verschiedenen europäischen Sprachen aufgeführt, sondern werden durch allgemeinverständliche Piktogramme erklärt. Einige Hotels lassen ihre Anlagen durch unabhängige Prüforganisationen entsprechend zertifizieren. Bei diesen Anlagen können Eltern sichere Wasserrutschen erwarten. "Bei nicht geprüften Anlagen und bei Anlagen in außereuropäischen Ländern kann es allerdings öfter einmal Mängel an den Rutschen geben", weiß Hans Küpper.
Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen
Eltern sollten ihre Kinder beim ersten Schwimmbadbesuch mit dem Gelände vertraut machen und gemeinsam die Hinweisschilder an den Wasserrutschen anschauen. In jedem Fall gilt: kleine Kinder an und in den Schwimm- und Rutschbecken niemals unbeaufsichtigt lassen.
Europäische Norm für Wasserrutschen
Die Anlagen in Deutschland und in Europa unterliegen einer Prüfpflicht. Einmal pro Jahr soll durch eine Prüforganisation wie TÜV Rheinland gecheckt werden, ob die Rutschen die Vorschriften nach DIN EN 069 erfüllen. Sie gelten für alle Wasserrutschen in Schwimmbädern mit öffentlicher Nutzung sowie für Hotel-Pools. "Am Eingang der Rutschen muss laut Norm ein Schild mit Hinweisen zum richtigen Rutschverhalten angebracht sein", so der Experte. Die einzelnen Hinweise sind nicht in den verschiedenen europäischen Sprachen aufgeführt, sondern werden durch allgemeinverständliche Piktogramme erklärt. Einige Hotels lassen ihre Anlagen durch unabhängige Prüforganisationen entsprechend zertifizieren. Bei diesen Anlagen können Eltern sichere Wasserrutschen erwarten. "Bei nicht geprüften Anlagen und bei Anlagen in außereuropäischen Ländern kann es allerdings öfter einmal Mängel an den Rutschen geben", weiß Hans Küpper.
Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen
Eltern sollten ihre Kinder beim ersten Schwimmbadbesuch mit dem Gelände vertraut machen und gemeinsam die Hinweisschilder an den Wasserrutschen anschauen. In jedem Fall gilt: kleine Kinder an und in den Schwimm- und Rutschbecken niemals unbeaufsichtigt lassen.