Berlin (dpa) - Änderungen im Verbraucherschutz und in der Rechtspolitik: VERBRAUCHERSCHUTZ: Ab 1. Januar müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. ...

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