Berlin (dpa) - Änderungen im Verbraucherschutz und in der Rechtspolitik: VERBRAUCHERSCHUTZ: Ab 1. Januar müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. ...