Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 aufgehoben. Als Begründung hatte der EuGH genannt, dass die gespeicherten Daten nicht auf bestimmte Personenkreise oder zeitlich beziehungsweise geografisch beschränkt gespeichert werden sollten. Da ...