Berlin (dts) - Die Bundesregierung will Ausgaben für Alkohol und Tabak bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes künftig nicht mehr berücksichtigen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begründete in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung (Montagausgabe) die Neuregelung und warnte ...

Kommentare

(9) Thorsten0709 · 26. September 2010
Oh was liebe ich diese Kasper dieser Regierung, bitte liebe Wähler, diese Regierung (diese Parteien) 2013 NICHT mehr wählen. Jeden Tag aufs Neue lebensfremde Nachrichten aus Berlin. Diese Parteien machen Politik am VOLK vorbei, bitte berücksichtigt das. DANKE (Ironie inside) Edit: Was tut diese Regierung eigentlich, das mehr Menschen JOBS bekommen, von denen man leben kann? NICHTS!!!
(8) HPA · 26. September 2010
Das klingt erstmal sinnvoll, aber wer süchtig ist, wird wegen gekürzter Mittel nicht aufhören. Dann wird halt weniger gegessen. Bin selbst Raucher, da kenn ichs: Eine Mahlzeit ausfallen lassen? Kein Problem. Aber ohne Tabak werd ich nervös. Auf weniger oder schlechtere Nahrung folgt schlechtere Gesundheit, darauf mehr Kosten. Ich hoffe, die rechnen wenigstens soweit, dass die Leute kürzer leben und daher weniger kosten. Tja, in der Politik sind Menschen Kosten-Nutzen-Produkte. Gratulation.
(7) k9436 · 26. September 2010
1@ viele Hartz4er haben das aber genutzt um Rezepte einzulösen oder weil sie für rezeptfreie medikamente ihr monatslimit erreicht haben , oder was glaubst du was die nichtraucher und die nichttrinker mit dem freien geld gemacht haben deren positionen sie nicht genutzt haben.... aber im prinzip hat Uschi recht :) LEUTE DIE ARBEITEN GEHEN können sich auch nicht alles leisten und müssen überlegen wie sie ihr geld einsetzen
(6) k10272 · 26. September 2010
endlich mal eine kluge aussage von ihr.
(5) Brutus70 · 26. September 2010
Stimmt zwar prinzipiell, aber wie sieht's denn mit Bonbons, Schokolade, Cola & Co. aus? Die sind doch auch gesundheitsschädlich. Oder will man den Posten erst herausrechnen wenn das BVG das nächste Mal eine Neuberechnung fordert.
(4) k395311 · 26. September 2010
Ich will das Teufelszeug von Tabak und Alkohol nicht verteidigen, ABER der bisherige Satz für Hartz IV-Empfänger für Tabak ist monatlich 8,90 Euro, das sind noch nichteinmal 2 Packungen Zigaretten, wovon der Staat über 95 Prozent Steuern kassiert. Für Alkohol sind 4,90 Euro angegeben - das sind eventuell 4 Bier in einer Billigkneipe - monatlich.
(3) gomes · 26. September 2010
das muss man im einzelfall entscheiden.. wenn derjenige anstatt zu essen bier trinkt, ist das geld ja nur anders verwendet, das heißt nicht, dass er zuviel geld bekommt. oder wenn eltern rauchen und die kinder drunter leiden und z.b. keine klamotten bekommen.
(2) k19654 · 26. September 2010
Da hat die Frau doch tatsächlich mal recht!
(1) CStyles · 26. September 2010
Richtig Frau von der Leyen. Jeder Hartz IV-Empfänger, der Rauchen und Alkohol trinken kann, der bekommt zu viel Geld!
 
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