Viele müssen Teil von Hartz IV zurückzahlen

Nürnberg/Berlin (dpa) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in vielen Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Dieser bürokratische Aufwand entstehe im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2010.

Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (SZ/Samstag) bestätigte am Freitag ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesregierung habe versäumt, das Sozialrecht anzupassen, schreibt das Blatt.

SZ-Angaben, wonach mehrere Hunderttausend Hartz-IV-Empfänger davon betroffen sind, konnte der Sprecher nicht bestätigen. Er räumte aber ein, der mit der Rückforderungen verbundene Aufwand sei immens. Die Familien erhielten nun einen Rückforderungsbescheid über jeweils 20 Euro pro Kind.

Der große bürokratische Aufwand ist nach Angaben eines BA-Sprechers auf eine geänderte Praxis der Bundesregierung zurückzuführen. Bei der Kindergelderhöhung im Januar 2009 habe das Bundesarbeitsministerium noch eine Übergangslösung zugelassen. Es sei für bis zu drei Monaten akzeptiert worden, dass Hartz-IV-Empfänger mehr als das ihnen zustehende Sozialgeld für ihre Kinder erhielten. In diesem Jahr habe die Bundesregierung hingegen auf dem Stichtag 1. Januar bestanden.

Betroffen seien vor allem jene Hartz-IV-Empfänger, deren Bescheide noch im Dezember nach alter Rechtslage erstellt worden seien. Dadurch stünden sie nach dem Jahreswechsel vor dem Problem, zu viel Sozialgeld erhalten zu haben. Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen Hartz-IV-Betroffene nicht von der Kindergelderhöhung profitieren, das erhöhte Kindergeld wird voll auf das Sozialgeld angerechnet. Damit ändere sich unter dem Strich nichts am Einkommen von Hartz-IV-Betroffenen mit Kindern.

Arbeitsmarkt / Soziales
22.01.2010 · 19:28 Uhr
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